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wie ist die rechtslage:
ich komme mit einer idee zum achitekten und lasse mir von ihm einen groben vorschlag für ein bauvorhaben ausarbeiten (die idee, eine skizze, eine grobe kostenaufstellung), dann unterbreitet er mir seinen vorschlag und sagt dazu - wenn es zur vereinbarung/zur umsetzung des bauvorhabens kommt, dann kann man die gesamte betreuungsleistung pauschal abrechnen oder aber auch nur die architektenleistung auf stundenbasis vereinbaren. es gibt bis dato keinen vertrag, keine unterschrift. ausserdem ist der vorschlag in der tat viel zu teuer angesetzt. es kommt nicht zu einer vereinbarung bzw. einem vertrag.
monate später schickt einem der architekt eine rechnung seines aufwandes nach §15 HOAI über einen bestimmten prozentsatz der berechneten gesamtkosten für vorplanungsleistungen.
kann der den dies rechtlich einfach einfordern?
was kann ich tun.
es gab bis dato keinen vertrag bzw. auch keine konkrete vereinbarung. es gab nur mal eine anfrage zum bauvorhaben.
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 16.02.07, 09:40 Titel:
1. Sie sollten sich an die Forenregeln halten.
2. Kurze Antwort zur Frage: Ja er darf es. Sie haben mit Ihm die Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI durchschritten. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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