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Person A möchte gerne ein Haus kaufen und wendet sich über das Internet an
einen Vermittler. Da es sich um eine Direktbank handelt, die lediglich mit Vermittlern
zusammenarbeit hatte Person A sozusagen auch keine andere Wahl.
Person A hat wenig Eigenkapital zur Verfügung. Der Vermittler B hat davon Kenntnis
und baut demzufolge eine 100 % Finanzierung auf. Die Darlehenssumme richtet er so
aus, dass auch die Nebenkosten inklusive seiner Provision mitfinanziert werden.
Im Dezember 2006 erteilt die Direktbank ihre Zusage. Der Vermittler drängt nun
auf einen Notartermin. Person A lässt sich darauf ein und vereinbart diesen ohne
jedoch einen Vertrag mit der Bank abgeschlossen zu haben.
Im Januar 2007 erhält Person A nun eine endgültige Zusage mit allen Unterlagen von der Direktbank. Ende Januar zahlt die Bank den Kaufpreis an den Verkäufer aus. Es stehen noch Restauszahlungen aus für Modernisierung und die Nebenkosten. Diese können jedoch nicht sofort ausgeführt werden, da noch einige Genehmigungen fehlen, um den Kaufvertrag zu vollziehen.
Kurze Zeit später drängt der Vermittler auf seine Provision, obwohl ihm von vornherein klar war, dass Person A die finanziellen Mittel (noch) nicht zur Verfügung stehen.
Er schickt eine Rechnung per E-Mail mit einem Datum, dass vor Vertragsunterschrift des Kreditvertrages liegt, ohne Steuerangabe und welches nicht unterschrieben ist.
Kann Person A diese Rechnung überhaupt so akzeptieren? Ist diese rechtlich korrekt?
Person A bietet dem Vermittler nun Ratenzahlung an bzw. weist erneut darauf hin, dass die finanziellen Mittel derzeit noch nicht abgerufen werden können und vertröstet den Vermittler auf März 2007 bzw. auf die angebotene Ratenzahlung. Der Vermittler ist uneinsichtig, lässt sich auf keine Ratenzahlung ein und möchte auch noch seine Kontokorrentzinsen erstattet haben?
Kann er Person A tatsächlich diese in Rechnung stellen?
Wie könnte sich Person A nun verhalten?
Besten Dank für Eure Gedanken dazu _________________ Liebe Grüsse
Celines_Mama
Also die vordatierte Rechnung sendet man erst mal zurück und bittet um eine aktuelle, diese muss man zahlen. Der Anbieter hat keine Probleme, denn bei A kann man ja notfalls das Haus pfänden. Er muss nicht warten bis irgendwas, irgendwie geregelt ist. Was geht das den an.
Da hätte man eben den Vertrag mit dem Dienstleister anders machen müssen.
Und ohne Geld kauft man kein Haus
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
die Zahlungsvoraussetzungen für das Entgelt eines Darlehensvermittlers sind in BGB § 655c geregelt.
Der Verbraucher ist erst zur Zahlung verpflichtet, wenn das Darlehen (voll) ausgezahlt und die Widerspruchsfrist für den Darlehensvertrag abgelaufen ist.
Dies scheint mir hier nicht gegeben zu sein. Völlig unabhängig von der Rechnung kann der Vermittler sein Geld (noch) nicht verlangen.
Ob hier eine Rechnung überhaupt ausgestellt werden muss, würde ich nach Lektüre des UStG § 14 eher verneinen. Dennoch ist es natürlich üblich, dass hier eine Rechnung ausgestellt wird. Wird eine Rechnung erstellt muss sie die Mindestangabe des UStG § 14 enthalten (und natürlich richtig sein).
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