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Nehmen wir mal an, eine Bank erläßt einen Mahnbescheid gegen einen selbstschuldnerischen Bürgen (für einen gekündigten Kontokorrentkredit) wegen drohender Verjärung der Bürgschaft. Dieser Mahnbescheid enthält jedoch offensichtliche Fehler, die schlechter als die eigentliche Bürgschaft und somit nachteilig für den Bürgen wären.
Meines Wissen ist ein nicht widersprochener Mahnbescheid ein Schuldanerkenntnis. (bitte um Korrektur, falls ich hier falsch liege)
Gehe ich richtig in der Annahme, daß der Bürge
- entweder zwangsweise Widerspruch einlegen muß?
- oder bei keinem Widerspruch eine Erweiterung seiner Bürgschaft in Kauf nimmt?
wünscht der Empfänger des Mahnbescheides eine gerichtliche Klärung, so muss er auf jeden Fall innerhalb der 2-Wochen-Frist Widerspruch einlegen!
Ist unklar, wie ein Gericht entscheiden würde, gibt es nur einen guten Rat: Einen Anwalt einschalten und nicht die Antworten in einem Forum zur Basis der Entscheidung machen.
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