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A hat sich vor 14 Tagen eine ETW gekauft (Neubau). Jetzt erhielt er vom Bauträger eine Rechnung. Soweit OK.
In der RG wird nach Baufortschrit abgerechnet. Ein Punkt in der RG: "Abschluss der Fassadenarbeiten". Fassade ist soweit OK, nur ist die Fassade im unteren Bereich mit Dreck bespritzt. Dies wurde auch bei der 1. Eigentümerversammlung so in's Protokoll aufgenommen. Allerdings ohne Datum, bis wann die Fassade gereinigt wird.
Soll A jetzt die komplette RG zahlen?
Es kann also sein, dass die Fassade erst am St. Nimmerleinstag gereinigt wird?
Fassade ist soweit OK, nur ist die Fassade im unteren Bereich mit Dreck bespritzt
Evtl. zwei paar Stiefel
Der Handwerker erstellte die Fassade. Fetig. Geld her..
Ein Ferkel macht die Wand wieder dreckig. Schadenersatz. Geld her.
Wenns der selbe war würde ich die Wand reinigen lassen und verrechnen. Wenns verschiedene sind Rechnung stellen.
Die andere Frage ist was die Außenwand mit der Eigentumswohnung und der Rechnung für diese zu tun haben soll. Das sind Forderungen verschiedenen Leute
Wand = WEG
Eigentumswohnungspreis = Sache des Sondereigentümers
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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