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Verfasst am: 14.02.07, 10:22 Titel: Einstellung des Verfahrens
Person A betreibt gegen Person B ein Zwangsvollstreckungsverfahren auf Grund eines gueltigen VB. Nun wird Person A wegen Betruges angezeigt und das Vollstreckungsgericht will das Verfahren so lange einstellen bis eine Entscheidung ueber die Betrugsanzeige ergangen ist. Kann Person A die weiterfuerhung des Verfahrens verlangen?
Mietstreit, VB liegt vor. Schuldner erstatten Anzeige wegen Betruges (Anstatt Vollstreckungsabwehrklage). Gericht will nun das Zwangsvollstreckungsverfharen einstweilen einstellen. Wie kann der Glaeubiger stellung nehmen?
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