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erste Rechung der Hausverwaltung
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Karl.Kapur
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.11.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 30.01.07, 20:01    Titel: erste Rechung der Hausverwaltung Antworten mit Zitat

Die Privatperson A. kauft eine Eigentümswohnung und zieht in diese ein.
Er bekommt die REchung von der Hausverwaltung:

"für die Änderung der Eigentümerliste, Kopieren von Verwaltungsunterlagen und n diversen Schreibarbeite erlauben wir uns, Ihnen eine Wohnungswechselgebühr von 102,26 Euro plus MWST in Rechung zu stellen"

Muss A. diese REchung zahlen?
MIt welchen anderen Rechnung zuj rechnen?

Danke für Ihre HIlfe
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CruNCC
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Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 30.01.07, 20:19    Titel: Re: erste Rechung der Hausverwaltung Antworten mit Zitat

Finde ich ziemlich überhöht! Ein Verwalter hat normalerweise einen Vertrag mit der Eigentümergemeinschaft abgeschlossen. Was steht denn da drin. Mal beim Verwalter nachfragen auf welcher Grundlage die Rechnung erstellt wurde.
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Karl.Kapur
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.11.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 30.01.07, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Im Wirtschaftsplan ysteht folgendes:
1. Versicherungen
2. Wasser
3. Strom
4. Müll
5. Heizung
6. Heizungsnebenkosten
7. Hausmeister/REiningung
8. Verbrauchsmaterial
9. Breitbandkabel
10. WArtungen
11. Gartenpflege
12. Instandhaltung
13. Zuweisung Rücklage
14. Sonstige KOsten
15. Anschaffungen
16. Verwaltung mit MWST
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biggi33
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 30.01.07, 21:21    Titel: Eigentümerwechsel Antworten mit Zitat

Ganz wichtig ist es, sich die bisherigen Beschlüsse und Protokolle übersenden zu lassen. Wird verbrauchsabhängig abgerechnet - Wasser, Abwasser, Heizung, Müll etc?
Wer ist Vorsitzender vom Beirat und wer ist im Beirat?
Abendgruß von biggi33
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Karl.Kapur
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.11.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 30.01.07, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

das steht alles drin, aber ändert nichts daran ob die rechung zu bezahlen ist.
Verwaltung erhält von jedem eigentümer 14,50 euro pro monat füer ihre leistungen; es wird nicht genau geschrieben was die aufgaben der verwaltung sind, aber das, ws sie bis jetzt für den eigentümer a. gemacht hat, ist irgendwelche papierarbeit, die als "Änderung der Eigentümerliste" und "diverse Schreibarbeiten" bezeichnet sind.
Muss diese ARbeit extra bezahlt werden? Ist Verwaltung berechtigt für jede kleinigkeit REchung zu schicken?
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CruNCC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Karl.Kapur hat folgendes geschrieben::
Im Wirtschaftsplan ysteht folgendes:
1. Versicherungen
2. Wasser
3. Strom
4. Müll
5. Heizung
6. Heizungsnebenkosten
7. Hausmeister/REiningung
8. Verbrauchsmaterial
9. Breitbandkabel
10. WArtungen
11. Gartenpflege
12. Instandhaltung
13. Zuweisung Rücklage
14. Sonstige KOsten
15. Anschaffungen
16. Verwaltung mit MWST

Das ist der Wirtschaftsplan der besagt, welche Kosten von der Eigentümergemeinschaft zu tragen sind.
Die Eigentümergemeinschaft muss mit dem Verwalter einen "Verwaltervertrag" abgeschlossen haben, in dem steht wieviel Geld er für was erhält. Also noch mal nachhaken und den Vertrag zwischen Gemeinschaft und Verwalter ansehen Smilie
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lulu04
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.01.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 16:38    Titel: Ähnliches Problem! Antworten mit Zitat

Ich habe die Teilungserklärung vom Verwalter angefordert, da ich diese nicht vorliegen habe. Diese kam heute an mit dem Satz: Für die angeforderten Unterlagen berechnen wir Ihnen einen Pauschbetrag von 25,00 EUR, den wir mit dem nächsten Lastschrifteinzug von Ihrem Konto einziehen werden. Es handelt sich um ca. 12 Kopien, wofür ich ja gerne bereit bin eine angemessene Dokumentenpauschale zu zahlen, ebenso würde ich die Portkosten auf mich nehmen. Aber für so eine einfache Angelegenheit 25,00 EUR zu nehmen, finde ich schon sehr unverschämt und weiss auch nicht, ob ich diese jetzt bezahlen muss.

Vielleicht kommen ja hier auch für mich interessante Antworten!
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ak
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Anmeldungsdatum: 14.12.2004
Beiträge: 526

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 17:59    Titel: @K.K Antworten mit Zitat

Salut,

Ziff. 14. des HP enthält doch die Kosten "Verwaltung". Darunter fallen auch solche der Kontenbestandsführung für die Einzelabrechnungen. Wenn der Verwalter das zweimal bezahlt haben will, muß er es auch 2 mal in die Hausgeldabrechnung, mithin in die Ziffer 14 einstellen. Das soll er mal belegen.

Man könnte so eine Klausel als Überraschungsei ansehen und sich erlauben, der Forderung bis zum Beweis des Gegenteils erst mal leider ,leider nicht zu entsprechen. Im übrigen ist der Verwalter ja nicht für diese Arbeiten vom neuen SE-Eigentümer beauftragt worden, oder? Als nächstes will er dann die Hausgeldabrechnung auch noch extra bezahlt haben.

Im übrigen kann man sich fragen, warum der Verwalter "diverse Kopien von Verwaltungsunterlagen" anfertigt und sich das dann auch noch bezahlen lassen will. Er soll doch bitte schön genau aufführen, welche das sind und wer ihn beauftragt hat.

Das verkehrsübliche Maximum sind 0,5€/Kopie.

Was anderes ist die TE. Die ist nun wirklich Sache des Eigentumsüberganges und man muß sich wirklich fragen, ob da A. (wie Ahnungslos) als (derzeit noch) glücklicher, aber ignoranter WEG-Erwerber in eine Situation geschlittert ist, die er nicht wirklich überblickt. Üblicherweise hätte der Verkäufer das Teil dem Kaufvertrag beifügen müssen und man mag sich auch fragen, ob der Notar außer seinem Honorar auch die "Beratung" der Klientenim Kopf hatte. Aber diese Brüder reden sich damit heraus, man habe sie ja nicht gefragt.

Fazit: Willkommen im Club der Lehrgeldzahler, "Privatperson A".

Adieu
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dk-1977
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Anmeldungsdatum: 31.07.2006
Beiträge: 293

BeitragVerfasst am: 01.02.07, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

In der Regel enthält der "Sonderleistungskatalog" in Verwalterverträgen die Position "Bearbeitung von Eigentümerwechseln": Damit wird der Aufwand für die Änderung der Stammdaten in der EDV und Schrftverkehr mit dem neuen Eigentümer abgegolten - rund € 100,00 sind da mehr als üblich...
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ak
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Anmeldungsdatum: 14.12.2004
Beiträge: 526

BeitragVerfasst am: 02.02.07, 13:42    Titel: B. Eutegreifer am Werk Antworten mit Zitat

Salut

na klar, und einige dieser, nennen wir sie mal B. Eutegreifer, zapfen das Portemonnaie des ahnungslosen newbies auch noch an, indem sie Honorar für die "Verwalterzustimmung zur Veräußerung" fordern, obwohl das lt. TE ihre Pflicht gegenüber der WEG ist und sie sie demnach in die HGA einzustellen hätten, statt still und leise in den eigenen geräumigen Taschen zu versenken.

Und die allerdreistesten maulen dann noch herum, wenn man diese Praxis moniert.

Es wäre interessant, ob sich mal ein Urteil dazu findet, das diese Kostennoten als überrschend einstuft und versenkt, weil sich mal jemand gegen diese Abgriffversuche wehrt. Stammdatenpflege und Rechnungsabrenzung - das ist doch täglich' Brot einer Verwaltung. Wenn sie dafür Extrawürste bei der Vergütung gebraten haben will, dann fehlt nur noch, daß sie sich das Briefmarkenablecken beim Postversand der EV-Einladungen auch noch vergolden läßt.

Adieu
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dk-1977
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Anmeldungsdatum: 31.07.2006
Beiträge: 293

BeitragVerfasst am: 02.02.07, 14:26    Titel: Re: B. Eutegreifer am Werk Antworten mit Zitat

ak hat folgendes geschrieben::
Salut

na klar, und einige dieser, nennen wir sie mal B. Eutegreifer, zapfen das Portemonnaie des ahnungslosen newbies auch noch an, indem sie Honorar für die "Verwalterzustimmung zur Veräußerung" fordern, obwohl das lt. TE ihre Pflicht gegenüber der WEG ist und sie sie demnach in die HGA einzustellen hätten, statt still und leise in den eigenen geräumigen Taschen zu versenken.

Und die allerdreistesten maulen dann noch herum, wenn man diese Praxis moniert.

Es wäre interessant, ob sich mal ein Urteil dazu findet, das diese Kostennoten als überrschend einstuft und versenkt, weil sich mal jemand gegen diese Abgriffversuche wehrt. Stammdatenpflege und Rechnungsabrenzung - das ist doch täglich' Brot einer Verwaltung. Wenn sie dafür Extrawürste bei der Vergütung gebraten haben will, dann fehlt nur noch, daß sie sich das Briefmarkenablecken beim Postversand der EV-Einladungen auch noch vergolden läßt.

Adieu


Finden Sie Ihren Beitrag nicht selbst ein bißchen unsachlich? Mit den Augen rollen
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ak
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Anmeldungsdatum: 14.12.2004
Beiträge: 526

BeitragVerfasst am: 02.02.07, 17:49    Titel: @dk-1977 Antworten mit Zitat

Salut,

immer wieder interessant festzustellen, daß sich durch pointierte Darstellung dubioser Praktiken Abwiegler herausgefordert fühlen. Nun fehlte nur noch, daß dk-1977 seine Brötchen mit ehrlicher Verwaltertätigkeit verdient. Dann wäre er gar nicht der Adressat des Beitrags.

Der Gemeine Bundesbürger kauft nicht so oft in seinem Leben Immobilien und sieht sich somit oftmals das erste und einzige Mal in seinem Leben ausnahmslos einer Riege gegenüber, die nur sein Bestes wollen - sein Geld. Wenn dem eine echte, fair ausgehandelte Gegenleistung gegenübersteht, ist das nicht zu beanstanden.

Und eben das liegt oftmals nicht vor, sondern eine Finte wie die der Stromversorger, die das vielleicht sogar versehentliche Betätigen eines Lichtschalters als "Vertragsschluß" interpretieren durften. Unsachlich: In der Tat, so agieren die, die die Unerfahrenheit ausnutzen und auf schwankender Anspruchsgrundlage erst mal die Hand aufhalten. Wohl wissend, daß sie damit nur einmal durchkommen.
Aber wie so oft werden dann die in die Nähe der Unsachlichkeit gerückt, die das klar und scharf herausstellen. Wäre doch zu schade, wenn dadurch der eine oder andere Rollgriff ins Leere ginge.

Die Bewertung und Kommentierung meiner Beiträge steht mir nicht zu.

Adieu
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dk-1977
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Anmeldungsdatum: 31.07.2006
Beiträge: 293

BeitragVerfasst am: 02.02.07, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Also, wenn alle Sondervergütungen des Verwalters von den Kopiekosten bis zur Bearbeitung von Eigentümerwechseln vertraglich geregelt sind und sich der Käufer einer Wohnung nach dem Kauf von einer entsprechenden Rechnung überrascht zeit, dann deutet das eher auf die Dummheit des Käufers als auf die vorgeblich so "dubiosen Praktiken" des Verwalters hin.
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 04.02.07, 13:35    Titel: Re: @dk-1977 Antworten mit Zitat

ak hat folgendes geschrieben::


... eine Finte wie die der Stromversorger, die das vielleicht sogar versehentliche Betätigen eines Lichtschalters als "Vertragsschluß" interpretieren durften. Unsachlich: In der Tat, so agieren die, die die Unerfahrenheit ausnutzen und auf schwankender Anspruchsgrundlage erst mal die Hand aufhalten. Wohl wissend, daß sie damit nur einmal durchkommen.


Es ist selbstverständlich nur die Unerfahrenheit... Wer weiß heutzutage schon, dass man in Anspruch genommene Leistungen auch bezahlen muss? Überrascht

Ohne hier eine Bewertung von Einzelfällen vorzunehmen hinterlässt hier jemand massiv den Eindruck, dass jede Zahlungsforderung einfach als Abzocke angesehen wird.

Das ist keine pointierte Darstellung dubioser Praktiken, sondern eher der Blickwinkel, der sich hinter einem Brett ergibt.
Sachverhaltsaufklärung scheint eher hinderlich zu sein. Man könnte ja zu dem Ergebnis kommen, dass neben der genannte Grundvergütung von 14,50 € pro Monat und Eigentümer (oder vielleicht eher pro Wohnung?), die tendenziell als sehr niedrig angesehen werden muss, noch Sondervergütungen für Einzelleistungen vereinbart sein könnten.

In der Sache wird man davon ausgehen können, dass der mit einem Eigentümerwechsel verbundene Aufwand ohne ausdrückliche Vergütungsvereinbarung mit der Grundvergütung abgegolten ist.
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ak
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2004
Beiträge: 526

BeitragVerfasst am: 07.02.07, 18:03    Titel: Immer noch einen Rollgriff mehr Antworten mit Zitat

Salut

dem leuchtenden Beispiel des Erhabenen Megaposters folgend behaupte ich zunächst mit
Zitat:
Ohne hier eine Bewertung von Einzelfällen vorzunehmen
das Gegenteil dessen, was ich anschließend tue.

Der "Wohnungswechsel", dem nach Auffassung des Verwalters eine "Gebühr" gebührte, ist nach der hier vorliegenden Darstellung nichts, womit er beauftragt wurde, sondern schlichte Stammdatenpflege, die somit den ureigensten Zweck seines gesamten Treibens darstellt, denn ohne sie wäre eine korrekte Abrechnung nicht möglich - zu der er sich ja verpflichtet hat. Mit dem gleichen Recht könnte er dann neben der "Briefmarkenableck-" eine "Kugelschreiberminenwechselgebühr" verlangen, wenn ihm dieses Schreibgerät währenddessen trocken fällt. Den Vorhalt der Unerfahrenheit lasse ich dabei gern gegen mich gelten, denn es gibt immer noch einen miesen Rollgriff mehr, den ich noch nicht kenne.

Wieso der Verwalter diesen Aufwand dem Erwerber und nicht etwa dem Veräußerer in Rechnung stellt, kann ja schon mal hinterfragt und mit dem Argument, Unerfahrenheit des "Neuen" ausnützen zu wollen, angegriffen werden. Die habgierigste Variante wäre natürlich, beiden in die Tasche grapschen zu wollen. Das als Denkanstoß für die Apologeten unter den geneigten Lesern.

Es bleibt beim Résumée, daß in den Posten, in denen nicht irgendeine konkrete Leistungsanforderung (wie die Überlassung der TE) angefordert wurde, mindestens die Grundlage kritisch hinterfragt werden muß: Nicht jeder, der den Heckenräuber in die Schranken weist, ist ein Zechpreller mit Brett vor dem Kopfe. Bei genauerem Hinsehen stellt sich das sowieso höchstens als der Splitter im Auge des andern heraus, den man statt des eigenen Balkens wahrzunehmen glaubt. Lachen

Wer sein eigenes Grundleistungsspektrum derart einschränkt, daß er wirklich noch den allerletzten Huster extra vergolden lassen zu müssen glaubt, der reduziert sich damit auf einen reinen Kontenpfleger. Und dann ist der Vergleich mit andern Kontoführern statthaft: Einer Bank, die ein Girokonto mit den 4 Buchungen pro Monat so belasten würde, wie hier als "angemessen" dargestellt, gebührte die rote Karte und Platzverweis.

Dem Verwalterlobbyisten(?) dk-1977 sei insoweit zugestimmt, als er Dummheit unterstellt - allerdings nicht in Bezug auf den Erwerber, sondern in Bezug auf die Eignergemeinschaft, die sich sowas bieten läßt, insbesondere wenn der Extrawurstvergoldungskatalog wirksam Bestandteil der beschlossenen Verwalterbestellung geworden ist. Alles andere hat mit dem Treiben des Verwalters als solchem, also als Vertragspartner des Erwerbers im Zweifelsfalle nichts zu tun, sondern muß gegen sich die Verdachtseinrede gefallen lassen: "Der Versuch (der Abgreife) ist nicht strafbar". Nach diesem Muster arbeiten ja die Handelsregistereintragsvortäuscher auch erfolgreich, ohne daß ihnen strafrechtlich beizukommen wäre.

Adieu
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