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zusätzliche KV - Frage zu Vorerkrankungen

 
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wobmar01
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 201

BeitragVerfasst am: 14.02.07, 13:58    Titel: zusätzliche KV - Frage zu Vorerkrankungen Antworten mit Zitat

Guten Tag,
wenn "jemand" eine zusätzliche Krankenversicherung für sich und seine Familie abschließen will, findet er auf dem Antrag folgenden Passus:

"Bestanden in den letzten 3 Jahren oder bestehen gegenwärtig Krankheiten, Beschwerden, Unfallfolgen, sonstige Gesundheitsstörungen oder haben Untersuchungen/Behandlungen stattgefunden?"

"jemand" hat sich mit seiner Frau mal hingesetzt und 10 Ärzte zusammenbekommen, die die Familie in den letzten Jahren behandelt hat.

Die KV will außerdem Art, Maßnahmen, Behandlung von-bis wissen - das kann der "jemand" doch gar nicht fehlerfrei antworten....

Kann der "jemand" seine Ärzte von der Schweigepficht entbinden und der KV mitteilen, Sie mögen sich von seinen Ärzten die Daten holen?
_________________
...es gibt keine dummen Fragen...
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Melle
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 14.02.07, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

nein, diese Informationen muss der Antragsteller selbst beibringen. Am besten läßt sich dieser Jemand Kopien der Krankenakten aushändigen und kann anhand dessen die Daten gewissenhaft ausfüllen.

Das Thema "vorvertragliche Anzeigepflicht" ist ein heikles Thema. Macht der Antragsteller bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen falsche Angaben, ist der Versicherer zum Rücktritt vom Versicherungsvertrag berechtigt (jeweils für die einzelne Person).

Beachten muss man, dass nach § 16 Absatz 1 des VVG (Versicherungsvertragsgesetzes) ein Umstand, nach welchem der Versicherer ausdrücklich und schriftlich gefragt hat, im Zweifel als erheblich gilt. Ausrufezeichen

Unter "Behandlungen, Maßnahmen" ist zu verstehen, ob beispielsweise eine Hyposensibilisierung, eine Zahnersatzbehandlung, Verordnung von Massagen etc. stattgefunden hat. Dies kann jemand direkt bei den Ärzten erfragen.

MIt der Unterschrift im Antrag entbindet der Antragsteller sowieso alle Ärzte, bei dem er in Behandlung war, jedoch kann der Versicherer "nicht ins Blaue fragen", sondern muss eher konkrete Fragen stellen, die die Ärzte dann auch beantworten.

Ach ja: Der Jemand sollte bitte vorsichtig sein, wenn der Vermittler Krankheiten bagatellisieren möchte Idee (soll schon mal vorkommen, beliebt sind in diesem Zusammenhang Rückenschmerzen, Allergie und Migräne). Jemand könnte dann in Schwierigkeiten kommen. Im Zweifelsfall besser zu viel als zu wenig angeben
_________________
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