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Verfasst am: 14.02.07, 02:11 Titel: Grenzwertgeber bei Öltanks - Wer hätte recht?
Folgender fiktiver Fall, bei dem die Frage nach der Haftung im Fall von Überfüllschäden im Raume stünde:
Im Keller eines EFH befinden sich 3 Metall-Öltanks mit einem Grenzwertgeber, alle älteren Datums. Der Öllieferant behauptet, der Grenzwertgeber befände sich auf dem falschen Tank und verweigert bei der nächsten Bestellung das Befüllen. Ein Fachmann der Heizungsbaufirma, daraufhin befragt, stellt fest, dass der Grenzwertgeber richtig installiert wurde. Alle Prüfungen in Hinblick auf die Durchgängigkeit verlaufen positiv. Bei der nächsten Heizöllieferung behauptet der Lieferant wieder das Gegenteil, betankt aber dennoch.
Frage: Wer hat im Zweifel das Sagen? Wie bekommt man heraus, wohin der Grenzwertgeber nun wirklich gehört? Und, fast am Wichtigsten: Wer haftet im Fall eines Überfüllschadens?
Freue mich auf klärende Antworten, da das Problem bei einer Diskussion unter Freunden vollkommen ohne Ergebnis blieb.
Verfasst am: 14.02.07, 18:50 Titel: Wer im Falle eines Überfüllschadens...
Salut
... letztendlich haftet, wird sich nach den Umständen, die dabei herrschten, ermitteln müssen. Den Ausschlag wird mglw. bei Rechtsstreit der vom damit befaßten Gericht beauftragte Gutachter geben bei der Frage der GWG-Installation.
Als Lieferant:
würde ich, wenn ich auf die Einnahmen verzichten will, den Kunden nicht mehr beliefern.
Will ich nicht verzichten, spare ich mir Bemerkungen über GWG-Mängel.
Will ich Probleme vermeiden, schicke ich einen Fahrer, der sich mit den problematischen älteren Grenzwertgeberinstallationen, die meines Wssens meist an untenverbundenen Batterietanks sitzen, auskennt und damit umzugehen weiß.
Als Kunde würde ich
mir die Installateursbemerkung über die Korrektheit schriftlich geben lassen und
den Lieferanten das nächste mal befragen, ob er sich denn dann angesichts dieses Risikos noch traut, die Anlage zu befüllen (Sozusagen die Verantwortung hinterfragend abwälzen).
In die Rolle des Installateurs kann ich mich nicht hineindenken.
Die Frage nach der "Durchgängigkeit" deutet darauf hin, daß die Konstrukteure dieses Fallbeispiels nicht wirklich wußten, was dabei wesentlich ist. Um hier kein Seminar zu veranstalten, das sowieso nur für die einschlägigen GGVS-Chauffeure wesentlich ist, folgende Faustregel für Laien: Der GWG gehört an den Tank, der als erster volläuft. Dann hat man, wenn der Chauffeur sich im Beamtenmodus befindet, zwar nicht die maximale Füllmenge, aber auch kein Ölbad.
immer wieder erstaunlich festzustellen, wie leicht das Alter einer technischen Sicherheitsapparatur diese in Mißkredit bringen kann.
Es gibt alte GWG die arbeiten zuverlässig wie ein Uhrwerk. Es gibt moderne elektronische Meßfühler die ihren Geist bei Zumischung eines bestimmten Zusatzes zum Heizöl verweigern.
Wie wäre es zur Abwechslung einmal, mit etwas weniger Druck beim Befüllen, oder mit einer Reduzierung des Druckes, wenn man an der Uhr im oberen Viertel das langsame Vollwerden erkennen kann - sofern man will - _________________ Der Stein des Anstoßes ist meist nichts Anderes als ein Körnchen Wahrheit.
Derjenige, welcher fahrlässig oder grob fahrlässig beim Befüllen seine besondere Sorgfaltspflicht verletzt.
Der GWG ist ein Hilfsmittel und Pflicht, aber kein Garant und Freifahrtschein den Befüllvorgang während des gesamten Vorganges außer Acht zu lassen. _________________ Der Stein des Anstoßes ist meist nichts Anderes als ein Körnchen Wahrheit.
. Ihre Bemerkungen betreffen den "Anscheinsfall", von dem ja aber gerade im Wege der Regreßnahme abgewichen werden kann. Ferner lassen IIhre Bemerkungen den Fall außer acht, daß weder Fahrlässigkeit noch besondere Sorgfaltspflichtverletzung festgestellt werden.
Im übrigen geht es nicht vordringlich um das Alter eines GWG, sondern um fehlerhafte Installation vorzugsweise in den von mir erwähnten Fällen.
Die Chauffeure wissen zudem,
-daß der Befülldruck in vielen Tankwagen technisch vorgegeben ist und nicht ohne Eingriffe in die Regelelektronik und -mechanik geändert werden kann (aber sicher wissen Sie da Abhilfe). Im übrigen ist dieser "Druck" auch nicht bedeutsam, denn die Tanks haben durch ihre Entlüftung stets Atmosphärendruck (solange in der Ventilation beispielsweise keine Mäuse nisten)
-und manche Uhren entweder gar nicht eingesehen werden können, wenn die ca. 7 anderen im Auge zu behaltenden Stellen beobachtet werden müssen (z.B., weil sie in einem Nebenraum untergebracht sind).
-oder bestenfalls als Stopfen dienen, weil ihr Schwimmer längst leck und abgesoffen ist
-und was eine Uhr am "unpassenden" Blechtank einer ganzen Batterie nützen soll, verraten Sie uns leider auch nicht.
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