Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Grenzwertgeber bei Öltanks - Wer hätte recht?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Grenzwertgeber bei Öltanks - Wer hätte recht?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Norby
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 14
Wohnort: WES

BeitragVerfasst am: 14.02.07, 02:11    Titel: Grenzwertgeber bei Öltanks - Wer hätte recht? Antworten mit Zitat

Folgender fiktiver Fall, bei dem die Frage nach der Haftung im Fall von Überfüllschäden im Raume stünde:
Im Keller eines EFH befinden sich 3 Metall-Öltanks mit einem Grenzwertgeber, alle älteren Datums. Der Öllieferant behauptet, der Grenzwertgeber befände sich auf dem falschen Tank und verweigert bei der nächsten Bestellung das Befüllen. Ein Fachmann der Heizungsbaufirma, daraufhin befragt, stellt fest, dass der Grenzwertgeber richtig installiert wurde. Alle Prüfungen in Hinblick auf die Durchgängigkeit verlaufen positiv. Bei der nächsten Heizöllieferung behauptet der Lieferant wieder das Gegenteil, betankt aber dennoch.
Frage: Wer hat im Zweifel das Sagen? Wie bekommt man heraus, wohin der Grenzwertgeber nun wirklich gehört? Und, fast am Wichtigsten: Wer haftet im Fall eines Überfüllschadens?
Freue mich auf klärende Antworten, da das Problem bei einer Diskussion unter Freunden vollkommen ohne Ergebnis blieb.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ak
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2004
Beiträge: 526

BeitragVerfasst am: 14.02.07, 18:50    Titel: Wer im Falle eines Überfüllschadens... Antworten mit Zitat

Salut

... letztendlich haftet, wird sich nach den Umständen, die dabei herrschten, ermitteln müssen. Den Ausschlag wird mglw. bei Rechtsstreit der vom damit befaßten Gericht beauftragte Gutachter geben bei der Frage der GWG-Installation.

Als Lieferant:
Pfeil würde ich, wenn ich auf die Einnahmen verzichten will, den Kunden nicht mehr beliefern.
Pfeil Will ich nicht verzichten, spare ich mir Bemerkungen über GWG-Mängel.
Pfeil Will ich Probleme vermeiden, schicke ich einen Fahrer, der sich mit den problematischen älteren Grenzwertgeberinstallationen, die meines Wssens meist an untenverbundenen Batterietanks sitzen, auskennt und damit umzugehen weiß.

Als Kunde würde ich
Pfeil mir die Installateursbemerkung über die Korrektheit schriftlich geben lassen und
Pfeil den Lieferanten das nächste mal befragen, ob er sich denn dann angesichts dieses Risikos noch traut, die Anlage zu befüllen (Sozusagen die Verantwortung hinterfragend abwälzen).

In die Rolle des Installateurs kann ich mich nicht hineindenken.

Die Frage nach der "Durchgängigkeit" deutet darauf hin, daß die Konstrukteure dieses Fallbeispiels nicht wirklich wußten, was dabei wesentlich ist. Um hier kein Seminar zu veranstalten, das sowieso nur für die einschlägigen GGVS-Chauffeure wesentlich ist, folgende Faustregel für Laien: Der GWG gehört an den Tank, der als erster volläuft. Dann hat man, wenn der Chauffeur sich im Beamtenmodus befindet, zwar nicht die maximale Füllmenge, aber auch kein Ölbad.

Adieu
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
frischebrise
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.08.2006
Beiträge: 639

BeitragVerfasst am: 14.02.07, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

immer wieder erstaunlich festzustellen, wie leicht das Alter einer technischen Sicherheitsapparatur diese in Mißkredit bringen kann.

Es gibt alte GWG die arbeiten zuverlässig wie ein Uhrwerk. Es gibt moderne elektronische Meßfühler die ihren Geist bei Zumischung eines bestimmten Zusatzes zum Heizöl verweigern.

Wie wäre es zur Abwechslung einmal, mit etwas weniger Druck beim Befüllen, oder mit einer Reduzierung des Druckes, wenn man an der Uhr im oberen Viertel das langsame Vollwerden erkennen kann - sofern man will -
_________________
Der Stein des Anstoßes ist meist nichts Anderes als ein Körnchen Wahrheit.

grüsse
frischebrise
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
frischebrise
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.08.2006
Beiträge: 639

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
Wer haftet im Fall eines Überfüllschadens?


Derjenige, welcher fahrlässig oder grob fahrlässig beim Befüllen seine besondere Sorgfaltspflicht verletzt.

Der GWG ist ein Hilfsmittel und Pflicht, aber kein Garant und Freifahrtschein den Befüllvorgang während des gesamten Vorganges außer Acht zu lassen.
_________________
Der Stein des Anstoßes ist meist nichts Anderes als ein Körnchen Wahrheit.

grüsse
frischebrise
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ak
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2004
Beiträge: 526

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 17:59    Titel: @fri... Antworten mit Zitat

Salut

meine Bemerkungen enthalten das Wort
Zitat:
letztendlich
. Ihre Bemerkungen betreffen den "Anscheinsfall", von dem ja aber gerade im Wege der Regreßnahme abgewichen werden kann. Ferner lassen IIhre Bemerkungen den Fall außer acht, daß weder Fahrlässigkeit noch besondere Sorgfaltspflichtverletzung festgestellt werden.

Im übrigen geht es nicht vordringlich um das Alter eines GWG, sondern um fehlerhafte Installation vorzugsweise in den von mir erwähnten Fällen.

Die Chauffeure wissen zudem,
-daß der Befülldruck in vielen Tankwagen technisch vorgegeben ist und nicht ohne Eingriffe in die Regelelektronik und -mechanik geändert werden kann (aber sicher wissen Sie da Abhilfe). Im übrigen ist dieser "Druck" auch nicht bedeutsam, denn die Tanks haben durch ihre Entlüftung stets Atmosphärendruck (solange in der Ventilation beispielsweise keine Mäuse nisten)
-und manche Uhren entweder gar nicht eingesehen werden können, wenn die ca. 7 anderen im Auge zu behaltenden Stellen beobachtet werden müssen (z.B., weil sie in einem Nebenraum untergebracht sind).
-oder bestenfalls als Stopfen dienen, weil ihr Schwimmer längst leck und abgesoffen ist
-und was eine Uhr am "unpassenden" Blechtank einer ganzen Batterie nützen soll, verraten Sie uns leider auch nicht.

Adieu
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.