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Verfasst am: 09.12.04, 23:54 Titel: Registrierung von .biz-Domain durch eine Privatperson
Hallo Forum-Teilnehmer,
folgender Fall beschäftigt mich. Ich bedanke mich für kompetente Antworten.
Eine Privatperson (PP) registriert seinen eigenen Vornamen als .biz-Domain, beispielsweise -www.benno.biz.
Frage 1: Ist diese Registrierung juristisch bedenklich?
Nun bemerkt PP, dass die Domain nicht unbedingt benötigt wird und überlegt sich, diese Domain auf einer Online-Domain-Handelsplattform oder bei einem großen Auktonshaus zum Verkauf anzubieten.
Mal eine Gegenfrage... wo sehen sie den Unterschied zu dem gleichen Beispiel nur mit einer .de Domain?
Allgemein gilt es wohl zu beachten, dass keine Markenrechtsverletzung mit der domain geschieht... und da könnte es beim Verkauf haarig werden... ist aber so ohne domain schwer zu sagen
Die Registrierung von .biz-Domains durch Privatpersonen und deren Verkauf ist gemäß Nic-Statuten untersagt. Unterlassungsansprüche aus UWG im Fall eines Verkaufes halte ich daher für noch eher greifbar als bei anderen TLDs.
Die Registrierung von .biz-Domains durch Privatpersonen und deren Verkauf ist gemäß Nic-Statuten untersagt. Unterlassungsansprüche aus UWG im Fall eines Verkaufes halte ich daher für noch eher greifbar als bei anderen TLDs.
Diese NIC-Statuten möchte ich zu gern mal sehen. Möglicherweise entstehen solche Ideen aus der typisch deutschen Stammtischauffassung, dass alles, was nicht explizit per Gesetz erlaubt ist, verboten ist.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 11.12.04, 14:55 Titel:
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Die Registrierung von .biz-Domains durch Privatpersonen und deren Verkauf ist gemäß Nic-Statuten untersagt. Unterlassungsansprüche aus UWG im Fall eines Verkaufes halte ich daher für noch eher greifbar als bei anderen TLDs.
Welche Unterlassungsansprüche sollte denn ein Mitbewerber A (wovon eigentlich - einer Privatperson?) in Bezug auf die Einhaltung der AGB des B durch den C haben?
Anderes Beispiel: Privatmann C kauft unzulässigerweise (d.h. im Verstoß gegen B's AGB) bei Großhändler B (z.B. (Wortsperre: Firma)) ein. Preisfrage: welcher Geschäftsmann A hat jetzt welchen Unterlassungsanspruch gegen C? Na? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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