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Einleiten der Zwangsversteigerung einer Immobilie

 
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bluecrane1
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Anmeldungsdatum: 14.02.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.02.07, 20:18    Titel: Einleiten der Zwangsversteigerung einer Immobilie Antworten mit Zitat

A ist Inhaber eines Grundschuldbriefes . Ebenso liegt ihm die dazugehörige vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde vor, in der es u.a. heisst:

II. Dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung
Wegen des Grundschuldkapitals samt Zinsen und etwaiger weiterer Nebenleistungen unterwirft der Eigentümer den mit der Grundschuld belasteten Pfandbesitz der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in der Weise, daß die Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer des belasteten Pfandbesitzes zulässig ist.

III. Abstraktes Schuldversprechen
Der Schuldner verpflichtet sich ggü dem Gläubiger unabhängig von der heute bestellten Grundschuld zur Zahlung eines der Grundschuldsumme mit allen Nebenleistungen entsprechenden sofort fälligen Betrages. Wegen dieser Zahlungsverpflichtungen unterwirft sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in sein gesamtes Vermögen

Die Grundschuld besteht auf einem Dachgeschossrohling in Berlin. Der Gläubiger ist mit der Zahlung seit mehreren Monaten in Verzug.

Wie muss A vorgehen, um die Zwangsversteigerung der Immobilie zu erreichen, um an sein Geld zu kommen?

Wie muss A dabei seine bestehende Forderung sowohl dem Bestand als auch der Höhe nachweisen?
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ist die vollstreckbare Ausfertigung dem Schuldner-Eigentümer bereits gemäß § 750 ZPO zugestellt worden?
_________________
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bluecrane1
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Anmeldungsdatum: 14.02.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ja die Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung durch Gerichtsvollzieher ist vor drei Wochen erfolgt.
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