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Fensterdichtung Gemeinschaftseigentum in WEG?

 
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Tuco
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Anmeldungsdatum: 15.02.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 10:04    Titel: Fensterdichtung Gemeinschaftseigentum in WEG? Antworten mit Zitat

Hallo,

es handelt sich um folgenden Fall:

Ein Wohnungseigentumer möchte wegen mangelnder Funktionsfähigkeit die Oberlichtbeschläge (zum Öffnen und Schließen der Oberlichter) und die Fensterdichtungen austauschen lassen und dafür die Eigentümergemeinschaft in Anspruch nehmen.

Weiterhin hat sich herausgestellt, dass die Fensterdichtungen beim Einbau der Fenster vor fast 20 Jahren nicht den Erfordernissen entsprechend konstruiert wurden. Eine Verschlechterung der Dichtungen selbst ist nicht erkennbar. Der Eigentümer meint festgestellt zu haben, dass es durch diese mangelhafte Dichtung in seiner Wohnung zieht.
Ein hinzugezogenes Fachunternehmen kam zu dem Schluß, dass bei Einbau der Fenster der Aufbau der Dichtungen falsch war und dass dies die Ursache für den Durchzug sein könnte. Abhilfe könnte nur eine Neukonstruktion der Dichtung mit einer neuen Fräsung der Dichtungsrillen schaffen.

1. Besteht ein Anspruch des Wohnungseigentümers auf Austausch/Reparatur der Oberlichtbeschläge zu Lasten der Eigentümergemeinschaft?

2. Besteht ein Anspruch des Wohnungseigentümers auf Erneuerung der Fensterdichtungen zu Lasten der Wohnungseigentümergemeinschaft auch unter dem Aspekt, dass der Eigentümer die Wohnung so wie sie war (also auch mit der falsch konstruierten Dichtung) erwarb?

Viele Grüße

Tuco
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ob die Fenster und die Kosten für Fensterreparaturen die Gemeinschaft trägt steht in der Teilungsurkunde.
Wenn ja entscheidet die Gemeinschaft ob die Fenster repariert werden sollen.

Einen Anspruch auf Reparatur hätte man wenn die Fenster kaputt wären. Nur weil die Fenster ziehen besteht kein Anspruch, vor allem wenn sie das seit 20 Jahren machen.
Das der Eigentümer eine minderwertige Einheit erworben hat ist Sache des Eigentümers.

Wie die Gemeinschaft den Schaden behebt ist deren Sache

Der Gemeinschaft einfach mal einen günstigeren Vorschlag machen 50/50 wäre doch attraktiv

Klaus
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Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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Hinnerk14
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 403
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 13:24    Titel: Oder Antworten mit Zitat

mal einen zweiten Fachmann fragen.
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( nicht immer die Meinung vom Juristen )
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