Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 15.02.07, 18:52 Titel: Käufe unter "Freunden"
Guten Abend allerseits!
Mal angenommen, jemand ist so naiv und verkauft seinem Freund einen Computer. Man macht eine feste Summe aus und bestimmt eine gewisse Anzahl von Raten. Der Computer wird aber netterweise (oder auch naiverweise) schon bei der ersten Zahlung an den Freund ausgehändigt - im Vertrauen das restliche Geld zu bekommen.
Nun trudeln ein paar Raten ein, aber irgendwann kommt nichts mehr und der Kontakt bricht auch komplett ab. Der Computer ist etwas mehr als zur Hälfte bezahlt, wird aber nunmehr schon seit fast einem Jahr vom "Käufer" benutzt. Dieser ist aber nicht mehr zu erreichen.
Es gibt keinen Kaufvertrag und die Rechnung zu dem Computer liegt beim eigentlichen Käufer bzw. in dieser Situation immer noch beim Verkäufer, der noch nicht all sein Geld bekommen hat.
Was kann man da machen? Ist es sinnvoll, zu einem Anwalt zu gehen und die Herausgabe des Computers oder aber die restliche Zahlung einzufordern? Durch die Rechnung des Computerherstellers auf den Namen des Verkäufers in diesem Fall, müsste doch eigentlich klipp und klar feststellen, dass der Rechner noch nicht im Besitz des neuen Käufers ist. Es gibt wie gesagt keinen Kaufvertrag zwischen Verkäufer und neuem Käufer. Auf der Rechnung ist zudem die Serienummer des Geräts und aufgrund von diversem E-Mailverkehr kann auch klar bewiesen werden, dass der Käufer, welche noch nicht alle Raten bezahlt hat, im Besitz des Computers ist.
Durch die Rechnung des Computerherstellers auf den Namen des Verkäufers in diesem Fall, müsste doch eigentlich klipp und klar feststellen, dass der Rechner noch nicht im Besitz des neuen Käufers ist.
Ich habe noch die Rechnung meines aller ersten Autos - was beweist das denn ?!?!
Ohne Beweis ist jede Klage sinnlos, und das ist keiner
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Soll das heißen, sobald man irgendwas aus seiner Hand gibt, gehört es einem nicht mehr?
Ich finde eher, dass derjenige, der das Gerät hat besitzt zu beweisen hat, dass es ihm gehört. In diesem Fall ist das der Freund, der den Rechner bei sich stehen hat... und das kann er nicht!!!
Zudem hast du für dein Auto einen Vertrag mit dem Verkäufer. Den hat besager Freund aber nicht.
Ich habe leider keine Gesetzesbücher hier, um nachzuschlagen, was in den §§ steht.
Also der Computer ist sowohl im Besitz, als auch im Eigentum von dem besagten Freund, obwohl es keinen schriftlichen Kaufvertrag gibt, sondern der Kaufvertrag ja anscheinend einfach irgendwie so zustande gekommen ist. Oder ist diese Absprache der Raten schon ein Kaufvertrag?
Der letzte Satz ist dann ja doch beruhigend. Der Verkäufer hat den Anspruch auf die komplette Zahlung... wenn ich das richtig verstanden habe.
Nur was macht der Verkäufer in so einem Fall, wo sich der Käufer nach etwas mehr als der Hälfte der Zahlung nicht mehr meldet und nicht mehr zahlt?
Also es ist so, dass besagter Käufer den Kontakt absolut abblockt. Keine Antwort auf Kontaktversuche jeglicher Art.
Zu Mäuslein: Es gibt diverse E-Mails, in denen alles einvernehmlich genau beschlossen wurde. Die Bezahlung der Raten erfolgte immer ausschließlich per Bankweg.
Es wurde auch oft genug über den ausstehenden Betrag in diesen E-Mails gesprochen, welcher auch vom Käufer bestätigt wurde.
Auf einmal kamen halt keine Zahlungen mehr und der Kontakt wurde bewusst abgebrochen. Der Käufer ist nicht etwa gestorben oder verzogen. Er ignoriert einfach die Forderungen...
Es gibt diverse E-Mails, in denen alles einvernehmlich genau beschlossen wurde. Die Bezahlung der Raten erfolgte immer ausschließlich per Bankweg
ja dann, Mahnbescheid im Schreibwarenhandel kaufen, ausfüllen und beantragen, Vollstreckunsbescheid nehmen Gerichtsvollzieher gehen und vollstrecken. Nach fruchtlosere Pfändung Titel nehmen und die Wand damit tapezieren. Kosten abschreiben.
Der nachfolgende Textteil wurde wg. nur mühsam verkleideter Aufforderung zu strafbarem Handeln von mir gelöscht. Biber
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Vielen Dank Klaus, dass du so ernsthaft bemüht bist, mir weiter zu helfen. Ich weiß wirklich nicht, was dich dazu bewegt, solch unqualifizierte Beiträge zu schreiben; so hatte ich von einem FDR-Mitglied tatsächlich etwas mehr Anstand zum Einen und auch Rat zum Anderen erwartet.
Ich weiß ja nicht wie du das siehst, aber ich denke, dass jeder sein Spezialgebiet hat. Da meins offenkundig nicht das Recht ist, gibt es dem Herrn sei Dank solche Foren wie diese, wo rechtskundige Leute netter weise unentgeldlich und natürlich völlig freiwillig ihr Wissen mit Bedürftigen teilen.
Ja, ich mag einer dieser Bedürftigen sein und ich bin natürlich um jeden Rat dankbar und stehe gerade in so einer Situation verständlicherweise nicht auf einem Level mit dir, aber ich denke gerade, da du dich doch vermutlich entschlossen hast, diesen Job hier im Forum freiwillig und dann somit doch auch gerne zu tun, finde ich es umso enttäuschender, dass dann gleich wiederholt von dir nur absolut nutzloses Zeug kommt.
Dann würde ich einen Anwalt aufsuchen der dir erklärt wie gut die Chancen stehen, dann erstmal Vorschuss und Gerichtskosten zahlen. Dann vor Gericht ziehen, vermutlich kommt der Gegener erst gar nicht. Man gewinnt.
Dann die Vollstreckung.....
Aus Erfahrung kann ich sagen das es billiger wird mache Forderungen abzuschreiben.
Klaus
P.S Suche nochmals das persönliche Gespräch _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 532 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 16.02.07, 09:18 Titel:
stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Es gibt diverse E-Mails, in denen alles einvernehmlich genau beschlossen wurde. Die Bezahlung der Raten erfolgte immer ausschließlich per Bankweg
ja dann, Mahnbescheid im Schreibwarenhandel kaufen, ausfüllen und beantragen, Vollstreckunsbescheid nehmen Gerichtsvollzieher gehen und vollstrecken. Nach fruchtlosere Pfändung Titel nehmen und die Wand damit tapezieren. Kosten abschreiben.
Der nachfolgende Textteil wurde wg. nur mühsam verkleideter Aufforderung zu strafbarem Handeln von mir gelöscht. Biber
Klaus
Cool, wie sah denn hier wohl die Aufforderung zu strafbarer Handlung aus?!
ich bin nicht sicher, ob emails Beweischarakter haben, sofern sie nur "einseitig" vorliegen. Aber das ist etwas anderes.
Sofern die Forderung als begründet belegt und dokumentiert werden kann, gibt es den von Klaus beschriebenen Weg.
Der Betrogene kann jederzeit bei Einwohnermeldeämtern die Adresse bekommen, sofern er glaubhaft nachweisen kann, daß er ein berechtigtes Interesse an der Findung der Person hat. Danach kann man dann Mahnungen versenden und dann den Mahnbescheid. Das alles kostet natürlich, d.h. der Betrogene muß in Vorlage treten. Je nach Summe gibt es auch noch die Möglichkeit, ausgeklagte Titel zu verkaufen.
Andererseits erhebt sich aber doch die Frage, warum der Käufer nicht zahlt. Wenn möglich, sollte der Verkäufer das versuchen herauszubekommen. Denn einem "nackten Mann" kann auch er nicht in die Tasche greifen... _________________ Viele Grüße
Mäuslein
Nungut, solange keine Fehlermeldung des E-Mailanbieters zurück kommt wurde die E-Mail zumindest an die angegebene Adresse zugestellt. Es kann sich zudem nachweisen lassen, ob sie abgerufen wurde. In diesem Fäll wäre es allerdings sowieso so, dass vom Käufer auf E-Mails betreffend der noch auszustehenden Zahlung zuerst sogar noch geantwortet wurde. Sprich es bestand ein Schriftwechsel, den der Verkäufer auf jeden Fall belegen.
Es wäre auch nicht nötig, die Adresse herauszufinden. Der Verkäufer hat genügend Kontakte zum Umfeld des Käufers. Es handelt sich hierbei ja um einen "Freund". Der Käufer ist zudem nicht krank, geht weiter seiner Arbeit nach und konsumiert fleißig andere Güter. Er hat halt anscheinend nur beschlossen, der weiteren Bezahlung des Computers keine Folge mehr zu leisten, weil man sich gestritten hat und er denkt, er wäre dazu nicht verpflichtet, da es seiner Meinung nach keinen Kaufvertrag gibt.
Also wäre nun der nächste Schritt, ihm Mahnungen zu schicken. Macht das der Verkäufer selbst, oder wäre es ratsam, dies schon von einem Anwalt machen zu lassen - bzw. überhaupt zulässig. Ich könnte mir ja vorstellen, dass der Käufer durch einen Brief vom Verkäufer, indem kurz erläutert wird, dass er zur vollständigen Bezahlung verpflichtet ist, soweit eingeschüchtert wird, dass er dieser Bezahlung auch nachkommt. Für mich ist er immernoch in der "schlechteren" Situation oder um es anders zu sagen NICHT im Recht.
Oder irre ich? Kann er einfach sagen, dass es z.B. keinen richtigen Kaufvertrag gibt (Schriftstück, wo das auch draufsteht) oder, dass er dem Verkäufer die letzte Rate persönlich vorbeigebracht hätte, anstatt wie alle anderen zu überweisen. Eine Quittung hat er natürlich nicht davon und dann würde man sich doch auch die Frage stellen, wieso der Verkäufer ihm dann über Monate hinweg per E-Mail Zahlungserinnerungen schreibt, die der Käufer nicht einmal damit beantwortet, dass der Verkäufer das Geld doch bekommen habe...
Ich meine, mein Rechtsempfinden sagt mir, dass das doch eine ganz klare Situation ist, in der dem Verkäufer auf jeden Fall das Recht zugesprochen werden muss. Oder gibt es für so ein "Verbrechen" tatsächlich auch noch Schlupflöcher in unserem Rechtssystem?
Gruß,
DRO1981
Zuletzt bearbeitet von dro1981 am 16.02.07, 10:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anders als auf dem Postweg, kann man beim E-Mailverkehr sogar mit einer sehr hohen Sicherheit sagen, dass E-Mails, zu denen keine - ich nenne sie jetzt mal - "Störungsmeldung" zurückkommt, an exakt die angegebene Adresse zugestellt wurde. D.h. das Postfach ist vorhanden, nicht gesperrt, nicht fehlerhaft, nicht "voll", etc...
Das wäre dann nämlich etwas, wovon ich zumindest behaupten möchte, dass ich mich damit auskenne...
Natürlich ist das aber trotzdem keine Lese- oder Empfangsbestätigung durch den Adressaten und es kommt immer auf den Anbieter an, wie diese Informationen verwertet werden können.
Tut ja zu diesem Fall jetzt auch nichts zur Sache.
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite 1, 2Weiter
Seite 1 von 2
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.