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Verfasst am: 15.02.07, 22:14 Titel: Totalschaden vs. Reparaturkosten bei fiktiver Abrechnung
Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
Fahrer A ist auf parkendes Auto von B draufgefahren. Schuldfrage geklärt, B läßt Gutachten erstellen, Gutachter schreibt wirtschaftlichen Totalschaden ins Gutachten, B möchte Auto aber weiter nutzen. Es soll keine vollständige Reparatur erfolgen, sondern nach und nach z.B. gebrauchte Teile verwendet werden (Fahrzeug ist 12 Jahre alt). Notreparatur zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft ist erfolgt.
1. Erstattet die Versicherung bei fiktiver Abrechnung immer nur den niedrigeren Betrag, da ja auch Totalschaden im Gutachten steht ?
2.
2. Kann bei fiktiver Abrechnung als Totalschaden die Mehrwertsteuer aus Reparaturen auch nachträglich eingereicht werden ?
3. Erfolgt die Erstattung dann erst nach 6 Monaten, weil die Nutzung lange genug nachgewiesen ist?
3. Nach Forumslektüre: Nutzungsausfall ist immer nachweispflichtig? Welchen Sinn haben dann die Angaben im Gutachten (beispielsweise 7 Tage Reparaturdauer bzw. 12 Tage Wiederbeschaffungsdauer) ?
Verfasst am: 16.02.07, 18:15 Titel: Re: Totalschaden vs. Reparaturkosten bei fiktiver Abrechnung
Meiner Meinung nach besteht hier seitens des Geschädigten ein Anspruch auf die Übernahme der Reparaturkosten.
Sofern die Reparaturkosten zzgl. einem Aufschlag von 30% den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen liegt kein wirtschaftlicher Totalschaden vor.
Die 30% Aufschlag auf die Reparaturkosten sind gerichtsanerkannt und sollen den Geschädigten in die Lage versetzen sein "eingewohntes" Mobil wiederherzustellen. _________________ MfG,
Duisburger
Verfasst am: 17.02.07, 14:15 Titel: Re: Totalschaden vs. Reparaturkosten bei fiktiver Abrechnung
Sind die 30 % Aufschlag zum Wiederbeschaffungswert hinzuzuzählen? (Die Reparaturkosten dürfen doch 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen) So wie es Duisburger geschrieben hat dürfte müsste die Reparatur ja günstiger als der Wiederbeschaffungswert sein, was seiner Aussage ja widerspricht
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