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Person X ist sehr kreativ und stellt zwei Personen (die er allerdings privat kennt), einer GbR, mehrere Projekte vor, die er zusammen mit den beiden (GbR) gern realisieren würde.
Und zwar falls die Projekte Erfolg bringen, als gleichberechtigte Partner.
Inhalt der Absprache: Die GbR stellt Person X für eine Dauer von 4 Monaten ein um zu sehen ob die Projekte anlaufen oder nicht. Wenn ja, wird X Existenzgründer, falls nicht wird auch das Arbeitsverhältnis aufgehoben.
Nach nur zwei Monaten wird schon gutes Geld verdient. Nun kündigen die GbR Inhaber das Arbeitsverhältnis und führen die Projekte allein weiter.
Hat X eine Chance die GbR haftbar zu machen, z.B Entschädigung zu fordern?
Wenn z.B bei Gesprächen neutrale Zeugen anwesend waren?
Meines Erachtens gelten bei mündlichen Absprachen die gleichen Bedingungen wie bei einem schrifltichen Vertrag, das Problem ist nur die Beweisführung. Diese sollte durch die unabhängigen Zeugen erleichtert werden...
Ein weiteres Problem sehe ich darin, dass A nachweisen muss, dass das Projekt gut läuft, da er seinen Anspruch auf Existenzgründer hierauf begründen muss. Leider ist nirgendwo schriftlich festgehalten, was als "das Projekt läuft gut" gilt.
mfg _________________ Was auch geschieht, nie dürft ihr so tief sinken,
von dem Kakao, durch den man Euch zieht,
auch noch zu trinken. (Erich Kästner)
...
cu
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