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Student P hat ein Gewerbe im Nebenerwerb angemeldet. Die Gewerbeanmeldung sieht u.a. "EDV-Dienstleistungen" vor. Kann P hiermit die Erstellung und Übermittlung von Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweisen an die Krankenkassen für einen Kunden erledigen? Student P macht keine Entgeltabrechnung, lediglich die Datenübertragung an die Krankenkassen würde er für einen Kunden erledigen wollen.
Braucht Student P eine spezielle (berufsrechtliche?) Berechtigung hierfür, wie es z. B. für die Entgeltabrechnung an sich notwendig wäre?
Vielen Dank für Hinweise! _________________ Alle Angaben ohne Gewähr.
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