Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Webhoster bei Spam belangen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Webhoster bei Spam belangen?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Computer- und Onlinerecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
SteGra
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 207

BeitragVerfasst am: 07.02.07, 20:03    Titel: Webhoster bei Spam belangen? Antworten mit Zitat

Hallo!

Person A wird inzwischen regelmäßig von Spam belästigt. Die Domaininhaber, von deren Produkt beworben wurde /bzw der SpamVersender sitzen aber in den meisten Fällen im Ausland, vorwiegend im Asiatischen Raum.

Hoster der Domains ist jedoch in allen Fällen eine in Deutschland ansässige AG. Auf mehrer meldungen bzgl. der SPAM-Mails von einem Ihrer Kunden an meine Adresse kam keine Reaktion, die Spammerei geht munter weiter.

Im Internet kursiert dieser Hoster als "Spam-freundlich", auch wenn in dessen AGB Spammen ausdrücklich verboten ist.

In wie weit kann A nun gegen den Hoster vorgehen?

Vielen Dank
SteGra
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 08.02.07, 01:46    Titel: Antworten mit Zitat

Was hat der Hoster damit zu tun, solange über ihn kein Spam verschickt wurde?

Das ist ein wenig wie die Frage "Herr A hat mich beim Vertragsschluß in seiner Wohnung betrogen, kann ich seinen Vermieter in Anspruch nehmen?" oder "Mercedeshändler B ist mit meinem Geld über alle Berge, haftet Xyz?".
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
SteGra
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 207

BeitragVerfasst am: 08.02.07, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Nun ja, der Hoster duldet ja ein potentiell ungesetzliches Verhalten und unterstützt dies sogar indem er MailServer usw. bereit stellt...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 08.02.07, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

SteGra hat folgendes geschrieben::
Nun ja, der Hoster duldet ja ein potentiell ungesetzliches Verhalten


Nur, wenn der Spam auch über seinen Server verschickt wird. Wird hingegen über Server von Dritten gespammed und nur der (beworbene) Webauftritt des Spammers liegt bei dem o.a. Hoster, sehe ich nicht, wieso der eine Mitschuld tragen soll.

Wenn ich eine Garage vermiete, muß ich auch nicht das Auto das A rauswerfen, nur weil dieser damit Straftaten begangen hat.

SteGra hat folgendes geschrieben::
und unterstützt dies sogar indem er MailServer usw. bereit stellt...


Das Bereitstellen alleine ist doch keine "Unterstützung". Oder unterstützt die Stadt Raubüberfälle, indem sie Straßen zur Verfügung stellt? Mit den Augen rollen
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
bln
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 08.02.07, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Das Bereitstellen alleine ist doch keine "Unterstützung". Oder unterstützt die Stadt Raubüberfälle, indem sie Straßen zur Verfügung stellt? Mit den Augen rollen


Ich denke, man könnte durchaus eine Mitstörerhaftung konstruieren

Zitat:
Der BGH:
"Als Störer haftet - grundsätzlich unabhängig von Art und Umfang seines eigenen Tatbeitrags - jeder, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat, wobei als Mitwirkung auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügt, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte. Eine eigene Wettbewerbsförderungsabsicht oder ein Verschulden des Störers ist nicht Voraussetzung für seine Inanspruchnahme. Es genügt, wenn er an der Schaffung oder Aufrechterhaltung eines wettbewerbswidrigen Zustands objektiv mitgewirkt hat."

und

"Als (Mit-)Störer haftet "in entsprechender Anwendung des § 1004 BGB", wer "auch ohne Wettbewerbsforderungsabsicht und ohne Verschulden an dem Wettbewerbsverstoß eines Dritten in der Weise beteiligt ist, dass er in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitwirkt. Dabei kann als Mitwirkung auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte."


Dadurch, dass der Provider dem Kunden (=Spammer) die Website nicht abschaltet und ihm dadurch eine Möglichkeit gibt, die auf seinen Servern liegende Website weiter mittels Spam zu bewerben, könnte man den Hoster IMO als Mitstörer in Anspruch nehmen - dieser kann sich natürlich schadlos an seinem sauberen Kunden halten, das dürfte dann aber sein Problem sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
flüstertüte
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 08.02.07, 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitwirkt


Das Vorhalten der Webseite führt den Mail-Spam nicht herbei. Das wäre allerdings das Zur-Verfügung-Stellen des für Spam genutzten Mailservers wie Michael A. Schaffrath schon bemerkte.

Was würden sie machen, wenn massiver Spam die Webseite eines Unternehmens bewürbe, welche mit dem Spam nichts zu tun hat, aber davon, warum auch immer, profitiert?

Dem Unternehmen die Seite abschalten?
_________________
Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
War die Antwort nützlich? Ein kurzes Klick oder "Danke" wäre schön.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Raid
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

SteGra hat folgendes geschrieben::
Nun ja, der Hoster duldet ja ein potentiell ungesetzliches Verhalten und unterstützt dies sogar indem er MailServer usw. bereit stellt...



... wie wäre es denn wenn man mal die Schuld bei sich selbst und nicht beim Hoster sucht? Woher haben denn die Spam-Bots die Mail-Adressen? Entweder hat ein schlauer Kunde hier groß und breit diese im Klartext auf der Homepage veröffentlicht, so das diese gespidert werden können oder der Kunde hat sich bei unseriösen Datenbanken eingetragen z.B. bei kostenlosen Suchmaschinenanmeldungen werden gerne Mailadressen "geklaut" oder in Foren und Gästebüchern.

Nun soll der Hoster für die Dummheit der Kunden gerade stehen? Forget it!

Der Webhoster betreibt einige Server und hat zu gewährleisten, dass der Kunde seine Mails bekommen kann (zumindest in 99,9% des Jahresmittel), ob das nu Mails von der Großmutter sind oder von Spammern aus Japan ist dem Hoster in erster Linie egal, denn es ist nicht seine Hauptaufgabe die Mails des Kunden zu filtern.

Nein es gibt gar Klagen gegen Hoster wo Mails verschwunden waren, weil der Hoster es gut mit den Kunden meinte und Filter-Mechanismen einbaute. Soweit ich weiß ist das filtern von Spammails ohne ausdrücklichen Wunsch des Kunden gar ein Eingriff in irgendsowas Datenschutzrechtliches, mir fällt der Name jetzt nicht ein.

Deshalb behelfen sich die Hoster wenn sie denn so nett sind, indem die Spammails einfach nur durch eine Software auf dem Server markiert werden im Betreff als Spam und der Kunde kann diese dann mit einem lokalen Filter im Mail-Client filtern. So hilft der Provider nur zwischen gut und böse zu entscheiden und kann sich nichts vorwerfen lassen, dass er wichtige Mails löscht.

Also ganz klar ist der Hoster hier nicht schuld und es dürfte sehr schwer fallen ihm hier was "reinzudrücken".
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 17.02.07, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

@ Raid, sie haben die Thematik nicht verstanden, es geht nicht um den Hoster bei denen die Emails eingehen.
_________________
Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.

Wie man Fragen richtig stellt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Computer- und Onlinerecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.