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Hallo. Ich weiß, das es ein Thema ist was vielen als niveaulos erscheinen mag.
Trotzdem möchte ich eine Frage loswerden:
Ich habe mit meiner Freundin ein Video gedreht(Inhalt möchte ich hier nicht detaillierter erläutern... ). Sie wusste, dass die Kamera an war, Beweis dafür ist, dass sie öfter hineinschaut.
Nun möchte ich dieses Video ins Internet stellen.
Ist das ohne ihre Zustimmung dazu legal?Kann sie Schadensersatzansprüche geltend machen?Die Plattform, auf welche ich es Uploaden würde, ist nicht kommerziell, also mir persönlich bringt es keinen finanziellen Vorteil.
Würd mich freuen, wenn mir da ein Experte Hilfe bieten kann!
Gruß
thomas
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 17.02.07, 13:45 Titel:
Liebes FDR-Mitglied,
wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.
Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.
Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.
Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam
(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.) _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Bilder von Personen dürfen nicht ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden. Ausnahme: Es handelt sich um Personen der Zeitgeschichte, oder die Personen "verschwinden" in einer Volksmasse.
Beispiel: Filmaufnahmen vom Papstbesuch. Aufnahmen vom Papst als Person der Zeitgeschichte dürfen veröffentlicht werden; Lieschen Müller als einer von 50.000 Zuschauern hat auch kein Einspruchsrecht gegen die Veröffentlichung.
Aber auch Personen der Zeitgeschichte haben ein Recht auf Privatsphäre; der berühmte Tennisstar oder der Prinz von XY z. B. muss nicht dulden, dass er mit seinen Kindern/seiner Freundin im Urlaub am Strand abgelichtet wird und die Fotos dann in der Yellow Press erscheinen. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Wenn er den Inhalt schon nicht näher erleutern will, werfe ich den §201a StGB ein. _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
Nachdem dieser Smilie verwendet wurde, erlaube ich mir, auch auf den § 184 (mit a b c ... f) StGB hinzuweisen. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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