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Verfasst am: 09.12.04, 13:11 Titel: webdesigner braucht rat
Hallo ich bin Webdesign und habe für einen Kunden eine Seite anfertigen sollen dieser hat mir von 700 Euro die Häfte mit 350 Euro angezahlt, ich habe auch seine Domain registriert. Aber noch fehlen mir Bilder etc. Die Seite ist noch nicht ganz fertig aber es zieht sich seit Monaten in die Länge. So lange kann ich nicht warten habe den Kunden ermahnt mir die Informationen und Bilder zukommen zu lassen und nun habe ich seine Domain ins Transit gesetzt und will die Geschäftsbeziehung beenden. Für die halsfertige Seite habe ich über 4 Tage dran gesessen. Hat der Kunde irgend welche Ansprüche in diesem Fall ??
Individueller Rechtsrat in einem konkreten Einzelfall kann in einem Forum nicht erteilt werden. Bitte formulieren Sie Ihren Beitrag anders und kontaktieren Sie ggf. einen Rechtsanwalt.
Verfasst am: 12.12.04, 19:08 Titel: Re: webdesigner braucht rat
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Hallo ich bin Webdesign und habe für einen Kunden eine Seite anfertigen sollen dieser hat mir von 700 Euro die Häfte mit 350 Euro angezahlt, ich habe auch seine Domain registriert. Aber noch fehlen mir Bilder etc. Die Seite ist noch nicht ganz fertig aber es zieht sich seit Monaten in die Länge. So lange kann ich nicht warten habe den Kunden ermahnt mir die Informationen und Bilder zukommen zu lassen und nun habe ich seine Domain ins Transit gesetzt und will die Geschäftsbeziehung beenden. Für die halsfertige Seite habe ich über 4 Tage dran gesessen. Hat der Kunde irgend welche Ansprüche in diesem Fall ??
Es wäre in der Tat wichtig, dass Sie vorher einen Vertrag geschlossen haben, der -neben der beidseitigen Willenserklärung- auch solche Punkte wie Zeitrahmen, Mitwirkungspflicht des Kunden, Verhalten bei Nichterfüllung u.s.w. enthält. Bei lediglich mündlicher Absprache wird es im Streitfall wirklich schwer.
Setzen Sie dem Auftraggeber schriftlich eine angemessene Frist, für die Sie sich an den Auftrag gebunden sehen. Während dieser Frist soll der AG die erforderliche Zuarbeit leisten, da eine ordnungsgemäße Erfüllung ansonsten nicht möglich ist. Teilen Sie dem AG ferner mit, dass Sie bei Vertragsrücktritt beabsichtigen, die geleistete Anzahlung für bereits erbrachte Leistungen einzubehalten - im Gegenzug würde der AG die bisherige Arbeit überstellt bekommen.
Wenn Sie keinen Vertrag haben und daraufhin nichts passiert, haken Sie die Geschichte als Lehrgeld ab und freuen Sie sich, wenn Sie wenigstens die Anzahlung behalten können. Wenn Sie ein Schreiben mit irgendwelchen Forderungen zurückbekommen, könnte das evtl. als eine nachträgliche Vertragsanerkennung gewertet werden und Ihnen im Streitfall entgegenkommen. Ich hoffe, Sie haben die Domain nicht auf Ihren Namen registriert. Das könnte zusätzlichen Ärger bringen.
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