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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 18.02.07, 10:36    Titel: Bilanz Antworten mit Zitat

Muss die Bilanz einer GmbH jeden Gesellschafter zugesand werden?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 18.02.07, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo. Im § 51a (1) GmbHG steht "auf Verlangen". Also wahrscheinlich nicht jedem Gesellschafter automatisch.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 18.02.07, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für den Hinweis. Wenn ich dies richtig verstehe muss dem Gesellschafter aber nur Einsicht gewährt werden
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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jojo66
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Anmeldungsdatum: 06.02.2007
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 18.02.07, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Im Grunde ist die Frage doch ohne Belang, da sich jedermann Einsicht in die Bilanz einer GmbH verschaffen kann, denn die Bilanzen von GmbHs müssen offengelegt werden. Seit 1. Januar 2007 über den elektonischen Bundesanzeiger sogar im Internet.
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 18.02.07, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

jojo66 hat folgendes geschrieben::
Im Grunde ist die Frage doch ohne Belang, da sich jedermann Einsicht in die Bilanz einer GmbH verschaffen kann, denn die Bilanzen von GmbHs müssen offengelegt werden. Seit 1. Januar 2007 über den elektonischen Bundesanzeiger sogar im Internet.


Die Frage ist schon von Interesse wegen den unnötigen Aufwand den die GmbH zu erbringen hat, insbesondere bei Gesellschafter mit kleinen Anteilen. Die Internetabfrage ist ja nicht kostenlos. Besonders Aufwendig wird es ja wenn ein Gesellschafter Namens- oder Wohnortsänderung der GmbH nicht mitteilt.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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towel day
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Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 18.02.07, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Die Gesellschafter müssen den Jahresabschluss (nicht die Bilanz) feststellen. Wie soll das praktisch gehen, wenn ihnen dieser nicht vorliegt? Aber eine Pflicht zur Versendung gibt es nicht.

Im Übrigen gehen die Einsichtsrechte der GmbH-Gesellschafter wesentlich weiter, als die bloße Einsichtnahme in die Bilanz. Es gilt der Grundsatz, dass es zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter keine Geheimnisse gibt.
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 18.02.07, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Es steht folgenden Vorgehensweise zur Diskussion, wenn ein Gesellschafter eine Information haben will bekommt er diese per Email oder fernmündlich. Es wird nichts aufgezeichnet, nach dem Motto der kann ggf. die Information nochmals anfordern.
In dem angenommenen Fall beschwert sich ein Gesellschafter, dass er in den letzten 10 Jahren keine Bilanzen erhalten hat und will diese nicht per Email entgegen nehmen.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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jojo66
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Anmeldungsdatum: 06.02.2007
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 18.02.07, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verstehe die Motivation bei der von ihnen dargestellten Regelung nicht. Die Kosten für die Erstellung und den Versand einer Kopie des Jahresabschlusses, erscheinen mir als Begründung zu gering.
Es scheint mir, als ginge es im wesentlichen darum, den Kreis derer, die Einsicht in den Jahresabschluss nehmen, möglichst klein zu halten und diese wenigen mit eher unverbindlichen Informationen abzuwimmeln.
Das ist m.E. im Grundsatz nicht mit der Rechtform einer GmbH und bestehenden Gesetzen vereinbar. Da es sich bei dem Interessenten gar um einen Gesellschafter handelt, erscheint mir eine derartige Geheimniskrämerei sehr fragwürdig.
Gut, daß es hier nur um einen angenommen Fall geht.
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