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Chess45 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 18.02.07, 10:36 Titel: Bilanz |
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Muss die Bilanz einer GmbH jeden Gesellschafter zugesand werden? _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 18.02.07, 11:08 Titel: |
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Hallo. Im § 51a (1) GmbHG steht "auf Verlangen". Also wahrscheinlich nicht jedem Gesellschafter automatisch. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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Chess45 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 18.02.07, 11:30 Titel: |
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Danke für den Hinweis. Wenn ich dies richtig verstehe muss dem Gesellschafter aber nur Einsicht gewährt werden _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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jojo66 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.02.2007 Beiträge: 28
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Verfasst am: 18.02.07, 18:10 Titel: |
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| Im Grunde ist die Frage doch ohne Belang, da sich jedermann Einsicht in die Bilanz einer GmbH verschaffen kann, denn die Bilanzen von GmbHs müssen offengelegt werden. Seit 1. Januar 2007 über den elektonischen Bundesanzeiger sogar im Internet. |
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Chess45 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 18.02.07, 18:34 Titel: |
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| jojo66 hat folgendes geschrieben:: | | Im Grunde ist die Frage doch ohne Belang, da sich jedermann Einsicht in die Bilanz einer GmbH verschaffen kann, denn die Bilanzen von GmbHs müssen offengelegt werden. Seit 1. Januar 2007 über den elektonischen Bundesanzeiger sogar im Internet. |
Die Frage ist schon von Interesse wegen den unnötigen Aufwand den die GmbH zu erbringen hat, insbesondere bei Gesellschafter mit kleinen Anteilen. Die Internetabfrage ist ja nicht kostenlos. Besonders Aufwendig wird es ja wenn ein Gesellschafter Namens- oder Wohnortsänderung der GmbH nicht mitteilt. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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towel day FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.05.2006 Beiträge: 1162
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Verfasst am: 18.02.07, 19:50 Titel: |
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Die Gesellschafter müssen den Jahresabschluss (nicht die Bilanz) feststellen. Wie soll das praktisch gehen, wenn ihnen dieser nicht vorliegt? Aber eine Pflicht zur Versendung gibt es nicht.
Im Übrigen gehen die Einsichtsrechte der GmbH-Gesellschafter wesentlich weiter, als die bloße Einsichtnahme in die Bilanz. Es gilt der Grundsatz, dass es zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter keine Geheimnisse gibt. _________________ Gruß
towel day
zerfrettelter Grundwanzling |
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Chess45 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 18.02.07, 21:29 Titel: |
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Es steht folgenden Vorgehensweise zur Diskussion, wenn ein Gesellschafter eine Information haben will bekommt er diese per Email oder fernmündlich. Es wird nichts aufgezeichnet, nach dem Motto der kann ggf. die Information nochmals anfordern.
In dem angenommenen Fall beschwert sich ein Gesellschafter, dass er in den letzten 10 Jahren keine Bilanzen erhalten hat und will diese nicht per Email entgegen nehmen. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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jojo66 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.02.2007 Beiträge: 28
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Verfasst am: 18.02.07, 22:22 Titel: |
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Ich verstehe die Motivation bei der von ihnen dargestellten Regelung nicht. Die Kosten für die Erstellung und den Versand einer Kopie des Jahresabschlusses, erscheinen mir als Begründung zu gering.
Es scheint mir, als ginge es im wesentlichen darum, den Kreis derer, die Einsicht in den Jahresabschluss nehmen, möglichst klein zu halten und diese wenigen mit eher unverbindlichen Informationen abzuwimmeln.
Das ist m.E. im Grundsatz nicht mit der Rechtform einer GmbH und bestehenden Gesetzen vereinbar. Da es sich bei dem Interessenten gar um einen Gesellschafter handelt, erscheint mir eine derartige Geheimniskrämerei sehr fragwürdig.
Gut, daß es hier nur um einen angenommen Fall geht. |
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