Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gericht verzögert Beschlußfassung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gericht verzögert Beschlußfassung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
zur Wieden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 21.02.07, 16:39    Titel: Gericht verzögert Beschlußfassung Antworten mit Zitat

Nachdem Kläger- und Beklagtenseite bereits eine Vielzahl von Schriftsätzen an das zuständige Amtsgericht gesandt haben und somit von beiden Seiten erschöpfend vorgetragen worden ist, erfolgt dennoch seitens des Gerichts keine Urteilsverkündung. Das Gericht hat bereits viermal die Verkündung des Urteils verschoben mit schon grotesk anmutenden Begründungen: Es bestünde aufgrund von Personalmangel keine Möglichkeit, das Urteil zu schreiben!!!
Abgesehen von der scheinbar etwas chaotischen Aktenführung - im Anhörungstermin konnten nachweislich nur wenige Tage zuvor per FAX übersandte Schriftsätze der Parteien zunächst nicht aufgefunden werden, da sie einer anderen Verfahrensakte abgelegt worden waren - kann es doch letztlich nicht vertretbar sein, daß ein Verfahren nicht abgeschlossen wird!?

Was kann der Kläger tun, damit das Gericht endlich einen Beschluß faßt?

Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten!

Gruß
zur Wieden
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden AIM-Name
SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 21.02.07, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Also aus meiner Sicht am effektivsten ist es, höflich, immer sehr freundlich dafür aber sehr regelmäßig anzurufen und nach dem Sachstand zu fragen. Der Versuch einer Einflußnahme auf die Richtung der Entscheidung sollte dabei allerdings dringend vermieden werden.
Irgendwann macht es für den Entscheider und die anderen Sachbearbeiter mehr Arbeit zu telefonieren als zu entscheiden.
(Eine juristische Antwort ist das zugegebenermaßen allerdings nicht.)
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
zur Wieden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

Also, die Anrufe des Klägers erreichen nur die Geschäftsstelle. Das belastet den zuständigen Richter überhaupt nicht. Schriftliche Anfragen des Bevollmächtigten scheinen den Richter ebenfalls nicht zu interessieren.

Die Klage ist nunmehr seit ca. 4 Jahren anhängig und das Gericht findet nach umfangreichen Vorträgen dennoch keine Entscheidung?
Wie lange darf sich ein Gericht denn Zeit nehmen, damit es eine Entscheidung treffen kann?
(Der Kläger würde gern noch den Beschluß zu Lebzeiten erhalten! Böse )

Gibt es eine Möglichkeit, das Gericht "bewegen" zu können, ähnlich Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit o.ä.?

Vielen Dank im Voraus für Hinweise.

Gruß
zur Wieden
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden AIM-Name
Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, Rechtsbehelfe gibt es nicht.

Aus Interesse: In welcher Gerichtsbarkeit befinden wir uns denn? Handelt es sich tatsächlich um einen Zivilprozess?

Vielleicht handelt es sich um eine Verzögerung, weil aufgrund Personlmangels alle Verfahren nacheinander abgearbeitet werden müssen und andere vor Ihnen dran sind.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
zur Wieden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Aus Interesse: In welcher Gerichtsbarkeit befinden wir uns denn? Handelt es sich tatsächlich um einen Zivilprozess?

Ja, es handelt sich tatsächlich um ein Zivilprozeßverfahren. Es gibt auch keine Nebenermittlungen o.ä.

Weder der Kläger noch der Beklagte haben seit Monaten weitere Schriftsätze eingereicht. Das Gericht teilte anfangs zur Begründung der Verlegung der Verkündungstermine mal "aus dienstlichen Gründen", "aus personellen Gründen" und nunmehr überhaupt keine Gründe mehr mit. Auf telefonische Anfragen wird der nächste Verkündungstermin mit "Ende des Monats" bezeichnet, also nicht einmal mehr ein Termin (!) benannt.
Wie lange kann ein Gericht seine Entscheidungen hinauszögern, wenn im Grunde ein Entscheidungsreife vorliegt?

Gruß
zur Wieden
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden AIM-Name
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.