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Nachdem Kläger- und Beklagtenseite bereits eine Vielzahl von Schriftsätzen an das zuständige Amtsgericht gesandt haben und somit von beiden Seiten erschöpfend vorgetragen worden ist, erfolgt dennoch seitens des Gerichts keine Urteilsverkündung. Das Gericht hat bereits viermal die Verkündung des Urteils verschoben mit schon grotesk anmutenden Begründungen: Es bestünde aufgrund von Personalmangel keine Möglichkeit, das Urteil zu schreiben!!!
Abgesehen von der scheinbar etwas chaotischen Aktenführung - im Anhörungstermin konnten nachweislich nur wenige Tage zuvor per FAX übersandte Schriftsätze der Parteien zunächst nicht aufgefunden werden, da sie einer anderen Verfahrensakte abgelegt worden waren - kann es doch letztlich nicht vertretbar sein, daß ein Verfahren nicht abgeschlossen wird!?
Was kann der Kläger tun, damit das Gericht endlich einen Beschluß faßt?
Also aus meiner Sicht am effektivsten ist es, höflich, immer sehr freundlich dafür aber sehr regelmäßig anzurufen und nach dem Sachstand zu fragen. Der Versuch einer Einflußnahme auf die Richtung der Entscheidung sollte dabei allerdings dringend vermieden werden.
Irgendwann macht es für den Entscheider und die anderen Sachbearbeiter mehr Arbeit zu telefonieren als zu entscheiden.
(Eine juristische Antwort ist das zugegebenermaßen allerdings nicht.) _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Also, die Anrufe des Klägers erreichen nur die Geschäftsstelle. Das belastet den zuständigen Richter überhaupt nicht. Schriftliche Anfragen des Bevollmächtigten scheinen den Richter ebenfalls nicht zu interessieren.
Die Klage ist nunmehr seit ca. 4 Jahren anhängig und das Gericht findet nach umfangreichen Vorträgen dennoch keine Entscheidung?
Wie lange darf sich ein Gericht denn Zeit nehmen, damit es eine Entscheidung treffen kann?
(Der Kläger würde gern noch den Beschluß zu Lebzeiten erhalten! )
Gibt es eine Möglichkeit, das Gericht "bewegen" zu können, ähnlich Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit o.ä.?
Aus Interesse: In welcher Gerichtsbarkeit befinden wir uns denn? Handelt es sich tatsächlich um einen Zivilprozess?
Vielleicht handelt es sich um eine Verzögerung, weil aufgrund Personlmangels alle Verfahren nacheinander abgearbeitet werden müssen und andere vor Ihnen dran sind. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Aus Interesse: In welcher Gerichtsbarkeit befinden wir uns denn? Handelt es sich tatsächlich um einen Zivilprozess?
Ja, es handelt sich tatsächlich um ein Zivilprozeßverfahren. Es gibt auch keine Nebenermittlungen o.ä.
Weder der Kläger noch der Beklagte haben seit Monaten weitere Schriftsätze eingereicht. Das Gericht teilte anfangs zur Begründung der Verlegung der Verkündungstermine mal "aus dienstlichen Gründen", "aus personellen Gründen" und nunmehr überhaupt keine Gründe mehr mit. Auf telefonische Anfragen wird der nächste Verkündungstermin mit "Ende des Monats" bezeichnet, also nicht einmal mehr ein Termin (!) benannt.
Wie lange kann ein Gericht seine Entscheidungen hinauszögern, wenn im Grunde ein Entscheidungsreife vorliegt?
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