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Nehmen wir mal an, das A letztens im TV war.
A erwähnt extra, das A nicht möchte, das A im TV gezeigt werde.
B sagte zu A, das A unkenntlich gemacht werde.
Am Abend hat A die Reportage (dauerte nur 2 Minuten) gesehen, natürlich Freunde von A auch.
Auf den Bildern konnte man klar erkennen, das A das im Fernsehen war, auch wenn man A's Gesicht nicht sehen konnte. Aber B hat das Gesicht nicht unkenntlich gemacht, sondern hat A von einem Winkel aufgenommen, wo man fast nix von A's Gesicht sehen konnte. Aber A's Klamotten, einen Teil von A's Bart etc. konnte man alles sehen.
Man konnte sofort erkennen, das A der Jenige auf den Bildern war..
Was kann A dagegen machen?
Kann A den Sender jetzt Anzeigen?
Zuletzt bearbeitet von dogibaer am 18.02.07, 22:33, insgesamt 3-mal bearbeitet
Inwiefern die Unkenntlichmachung gelungen/genügend oder mißlungen/ungenügend war, sprich die Verwendung rechtmäßig oder nicht, dürfte dann wohl ein Gericht entscheiden. Eine Spekulation diesbezüglich bringt hier mangels Kenntnis der genauen Vereinbarung und in Unkenntnis der ausgestrahlten Bilder glaub nix.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 18.02.07, 23:40 Titel:
Man fragt sich natürlich, warum A sich überhaupt hat filmen lassen, wenn A das nicht wollte. Wenn ich einen Termin mit einem Fernsehjournalisten habe, gehe ich im allgemeinen immer davon aus, daß das gedrehte Filmmaterial dann auch gezeigt wird (behalte mir allerdings in der Regel die Schlußabnahme vor ).
Naja, es ist ja nicht immer ein Termin ... so bekannt/interessant sind eher wenige.
Vor einigen Wochen bzgl. der Amokläufe in den Schulen bzw. deren Ankündigung hatte ich z.B. frühmorgens plötzlich vor dem Bäckerladen meines Vertrauens so'n Kameraobjektiv vor dem Gesicht und schräg daneben 'ne ziemlich unangenehme Reporterin.
Ich persönlich hab spontan nur "nö, will nicht" gesagt. Aber dass man auf diese Weise auch kurz mal überrumpelt werden kann - zumal bei einem aktuellen Thema, das einen gerade vielleicht auch selbst beschäftigt - kann ich mir durchaus vorstellen.
Nichtsdestotrotz kann man bzgl. einer Veröffentlichung bzw. der Genehmigung dafür natürlich immer (auch nach dem Interview, wenn nicht vorher definitiv genehmigt/das weitere Vorgehen abgesprochen, wie eben vielleicht bei 'nem Termin nehm ich mal an ... dazu hat mich in dem genannten Fall am Anfang übrigens keiner gefragt, da sollte es direkt zur Sache gehn) "Nein" zur Verbreitung sagen bzw. diese nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigen, oder?
Rena Hermanns Aussagen ist nur noch hinzuzufügen, daß man natürlich auch zivilrechtlich dagegen vorgehen kann.
Das Gesicht unkenntlich zu machen reicht nicht, wenn die Person auch aufgrund anderer Faktoren identifizierbar ist. _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
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