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edv-deus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.05.2005 Beiträge: 83
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Verfasst am: 17.02.07, 22:11 Titel: WEG - Wie kann der Verwalter sein Recht durchsetzen? |
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Hallo,
ich habe eine Frage: Wie kann der Verwalter einer WEG z.B. die Hausordnung durchsetzen?
Konkret geht es um einen blödsinnigen Eintrag in der Hausordnung. Die Wohnanlage besteht aus mehreren WEGs die alle durch einen Verwalter verwaltet werden. Alle Häuser sind durch die Tiefgarage miteinander verbunden. Die Häuser sind alle als Fluchtwege aus der Tiefgarage ausgeschildert.
Nun findet sich in der Hausordnung eines Hauses der Punkt: ab 23:59 Uhr soll die Hauseingangstür (kein Panikschluss) abgeschlossen werden. Die Hauseingangstür der anderen Häuser wird nicht abgeschlossen und von dort ist es ohne Probleme möglich, in das Haus zu gelangen, bei dem die Tür abgeschlossen wird.
Nun hällt sich ein Besitzer nicht an diese Regelung und schließt die Tür nicht ab. Der Verwalter will die Argumente nicht hören und sagt: in der Hausordnung steht das, was musst du dich daran halten. Ansonten würde es Konsequenzen geben.
Was kann der Verwalter wirklich machen? |
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Chess45 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 17.02.07, 22:24 Titel: |
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Nichts. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 18.02.07, 08:24 Titel: |
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| Chess45 hat folgendes geschrieben:: | | Nichts. |
Richtig... der Verwalter macht gar nichts. Aber die Eigentümergemeinschaft hat schon die Möglichkeit, einen Eigentümer zur Einhaltung der Hausordnung anzuhalten. Das fängt mit einer freundlichen Erinnerung an, geht weiter über Abmahnungen, dann vielleicht noch über eine Klage bis zur Entziehung des Wohnungseigentums nach §§ 18, 19 WEG. |
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dk-1977 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.07.2006 Beiträge: 293
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Verfasst am: 18.02.07, 12:19 Titel: |
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| Aus feuerpolizeilicher Sicht ist es sogar verboten eine Hauseinganstür ohne Panikschloss abzuschließen. Wenn der Verwalter diese unsinnige (nichtige) Regelung in der Hausordnung durchsetzen würde, würde er sich ggf. sogar strafbar machen... |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 18.02.07, 23:56 Titel: |
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| Zitat: | | feuerpolizeilicher Sicht ist es sogar verboten eine Hauseinganstür ohne Panikschloss abzuschließen |
Deswegen stehen in Deutschland alle Türen immer offen
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 19.02.07, 00:22 Titel: |
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| stgtklaus hat folgendes geschrieben:: | | Zitat: | | feuerpolizeilicher Sicht ist es sogar verboten eine Hauseinganstür ohne Panikschloss abzuschließen |
Deswegen stehen in Deutschland alle Türen immer offen
Klaus |
Deutsch ist ja wirklich unglaublich schwierig. Der Unterschied zwischen "unverschlossen" und "offenstehend" kennen Sie anscheinend nicht  _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 19.02.07, 10:01 Titel: |
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| dk-1977 hat folgendes geschrieben:: | | Aus feuerpolizeilicher Sicht ist es sogar verboten eine Hauseinganstür ohne Panikschloss abzuschließen. Wenn der Verwalter diese unsinnige (nichtige) Regelung in der Hausordnung durchsetzen würde, würde er sich ggf. sogar strafbar machen... |
Für ein Verbot müsste es eine Rechtsgrundlage geben. Wenn eine Missachtung eines Verbots strafbar sein sollte, müsste es eine entsprechende Strafvorschrift geben.
Stellt sich nur noch die Frage, wo diese Vorschriften zu finden sein könnten. |
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dk-1977 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.07.2006 Beiträge: 293
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Verfasst am: 19.02.07, 17:47 Titel: |
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Wie wärs denn mit dem StGB: Fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung ist doch sicherlich strafbar, oder
Solange nicht passiert, passiert auch dem Verwalter nichts. Aber wenns mal brennt... |
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ak FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2004 Beiträge: 526
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Verfasst am: 27.02.07, 12:17 Titel: Nichts tun und dafür "Gebühren" fordern - weiter s |
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Salut
schon bemerkenswert, wie von Teilen derjenigen, die - ohne auf den Einzelposter einzugehen - als Apologeten noch der aberwitzigsten Geldforderungen von WE-Verwaltern
| Zitat: | | hinterlässt hier jemand massiv den Eindruck, dass jede Zahlungsforderung einfach als Abzocke angesehen wird. |
auch noch heftiges Nichtstun gerechtfertigt wird:
| Zitat: | | Richtig... der Verwalter macht gar nichtes. |
| Zitat: | | ...sogar verboten... |
Das paßt genau ins Bild dieser Berufs- oder besser Nichtstätergruppe.
Vielleicht können die uns ihre sicher auch sehr aufschlußreiche Lesart des WE-Gesetzes mal erläutern. Dort heißt es:
...
§ 27 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
(1) Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet:
1. Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen und für die Durchführung der Hausordnung zu sorgen;
...
Kurz, es ging um das Wie und nicht das Ob. Wer das verwalterseitig verkennt, der suche sich Eigentümergemeinschaften, in denen die beschlußrelevante Eignermehrheit keine Ahnung hat. Andernfalls bestünde die einnahmengefährliche Situation, daß diese sich richtige Verwalter statt solcher Nichtstäter suchen.
Meine Idee ist:
1. Das Wie besteht darin, daß der betr. Eigentümer schriftlich aufgefordert und im Wiederholungsfall abgemahnt wird, die Hausordnung zu beachten.
2. Und er kann das in den Bericht der Verwaltung aufnehmen, der in der Jahresversammlung erstattet wird.
3. Außerdem steht es dem Verwalter frei, Hausordnungsänderungsvorschläge in die TO der nächsten EV aufzunehmen. Bzw. es ist sogar seine Aufgabe, eine praktikable Hausordnung zu erstellen.
Das hat natürlich den Schönheitsfehler,
a) daß es mit Arbeit verbunden ist
b) den Befürwortern des Nichtstuns wohl eher nicht paßt, natürlich.
In Erwartung empörter Repliken
Adieu |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 27.02.07, 22:49 Titel: |
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Empört bin ich nicht. Nur ein wenig verwundert. Und ich zweifle an Ihrer Lesekompetenz. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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