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Leitungswasserschaden

 
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Maike Caspari
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2006
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 19.02.07, 08:37    Titel: Leitungswasserschaden Antworten mit Zitat

Hallo,
Es gibt viele Versicherungen wie z.B. diese:
Eine verbundene Wohngebäudeversicherung,
gleitende Neuwertversicherung, Versicherungssumme 1914,
(Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel)
Keine weiteren Zusatzklauseln.

Allgemeine Frage zu so einer Versicherung::
Wären bei einem Leitungswasserschaden
a) lediglich die leitungswasserführenden Rohre innerhalb des Gebäudes oder auch
b) die leitungswasserabführenden Rohre, die im Garten bzw. unter der Einfahrt
vergraben sind
mit versichert?

Gruß von Maike
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Motz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 20.02.07, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

beispielsweise ist in den VGB 88 folgendes zu lesen:

Kurzform

a) innerhalb des Gebäudes sind alle Zu- und Ableitungsrohre der Wasserversorgung gegen Bruchschäden versichert

b) außerhalb des Gebäudes sind alle Zuleitungen der Wasserversorgung, soweit sie der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden gegen Bruchschäden versichert

Um genaueres zu erfahren müßte ein Versicherungsnehmer doch seinen eigenen Vertrag befragen. Es könnte Unterschiede geben. Siehe hierzu VGB2000.
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