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Verfasst am: 19.02.07, 10:04 Titel: Keller voll Wasser, Schaden hoch, WER muss zahlen?????
Hallo.
Familie A
Vermieter B
Gemeinde C
Familie A wohnt bei B zur Miete in einen Haus. Dieses Haus ist nicht an den Kanal angeschlossen, weil es nicht möglich ist.
Um das Haus rum wird das Grundwasser zu einen Schacht geführt und von diesen führt es über eine Leitung zum Bach. Der Schacht ist Vermieter Eigentum, die Leitung zum Bach Eigentum von Gemeinde C.
Nun ist Familie A der Keller mit Grundwasser vollgelaufen weil die Leitung vom Schacht zum Bach verstopft war und das Grundwasser nicht mehr ablaufen konnte. Ging von jetzt auf gleich weil so viel Regenwasser zusammenkam und Grundwasser in den Schacht strömte wie nichts. 15cm Anstieg Grundwasser in wenigen Augenblicken.
Gemeinde C hat dann die Leitung gespült, seit dem läuft es wieder. Betreffende Leitung wurde seit 30 Jahren nicht gespült.
Nun hat Familie A, die noch nicht lange hier wohnen einen beträchtlichen Schaden, weil viele Sachen noch Verpackt im Keller standen. (Kleidung, Videorekorder, Fernseher, NEUE Waschmaschine NEUER Wäschetrockner erst letzten Monat gekauft) Der Schaden mit Entsorgung beläuft sich auf gut 4000€
Hausratversicherung zahlt nicht. Vermieter meint, seine Versicherung zahlt auch nichts. Gemeinde meint sie müssen auch nichts zahlen.
Aber, es ist doch Verschulden von C wenn diese nicht dafür sorgt, das die Ableitung die Gemeindesache ist nicht mehr durchgängig ist?
Wer zahlt A nun bitte den Schaden?
Hauptsächlich geht es um Wäschetrockner und Waschmaschine, die eben noch nicht mal einen Monat alt sind und 2000€ gekostet haben. Bleibt Familie A nun auf den Kosten wirklich sitzen, oder lohnt es sich einen Rechtsanwalt einzuschalten?
A denkt, das C eigendlich schon für den Schaden aufkommen müsste?
Wenn sich die Einschaltung eines Anwaltes lohnt, welcher ist dafür am geeignetsten? Versicherungsrecht, Mietrecht oder ein Anderer?
tja, das wird nicht einfach, hier einen Schadenersatzpflichtigen zu finden - wenn es überhaupt gelingt.
erstens: die "klassische" Hausrat- bzw. Wohngebäudevesicherung wird sich raushalten; es handelt sich um eine Schadenursache, die in den Bereich der "Erweiterten Elementarschadenversicherung" fallen könnte. Sowas muss extra mitversichert werden. Selbt wenn das mitversichert wäre, wäre noch zu prüfen, ob es sich um einen "Rückstauschaden" handelt; da gibt´s nämlich weitere Deckungseinschränkungen.
zweitens: es könnte möglich sein, einen zu finden, der haftpflichtig gemacht werden kann. Dazu muss man dem "Schadenverursacher" grundsätzlich ein Verschulden nachweisen. Könnte hier gelingen, wenn nachgewiesen werden kann, dass durch die langjährige Unterlassung der Wartung der Schaden entstanden ist. Den Nachweis hat hier der Geschädigte zu führen.
drittens: es gibt einen Aufsatz im VersR 2000 (S. 1337 ff), darin steht, dass den Betreiber von Rohrleitungsanlagen, wozu auch Abwasserrohre gehören, eine Gefährdungshaftung trifft. Das bedeutet, der Betreiber der Anlage haftet auch ohne Verschulden für Schäden, die durch den Betrieb der Anlage verursacht werden.
Ob dies hier zutrifft oder ob sich ggf. ein Schadenersatzanspruch auf ein nachweisbares Verschulden der Gemeinde stützen lässt, kann der Geschädigte bei seinem Rechtsanwalt erfahren. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Verfasst am: 19.02.07, 16:42 Titel: Re: Keller voll Wasser, Schaden hoch, WER muss zahlen?????
Celcite hat folgendes geschrieben::
Hallo.
... Gemeinde C hat dann die Leitung gespült, seit dem läuft es wieder. Betreffende Leitung wurde seit 30 Jahren nicht gespült.
Gemeinde meint sie müssen auch nichts zahlen.
Aber, es ist doch Verschulden von C wenn diese nicht dafür sorgt, das die Ableitung die Gemeindesache ist nicht mehr durchgängig ist? Danke schon mal LG Cel
Ich sehe das so wie sie.
m.E. hat die Gemeinde mit der Spülung des Rohres gezeigt, dass sie für das Rohr verantwortlich ist.
Eine Haftung der Gemeinde kommt hier wohl in Betracht.
ist es eigentlich unstrittig oder von Fall zu Fall verschieden, ob der Grundstückseigentümer oder die Gemeinde Betreiber der Rohrleitungsanlagen,
wozu auch die im Garten vergrabenen Abwasserrohre gehören, ist?...
das wird von Fall zu Fall verschieden sein, wem die Abflussleitung gehört. Normalerweise wird die Leitung dem Grundstückseigentümer gehören (zumindest, wenn sie nicht nur durch das Grundstück durchgeleitet ist, sondern der Entsorgung von Anlagen des Grundstückes dient), und der trägt dann auch dafür die Gefahr und den trifft die Haftung. In der hier vorliegenden Fallkonstellation soll es etwas anders sein: Die Leitung ist auf dem Grundstück des B verlegt, gehöt aber der Gemeinde C. Ohne die genauen Umstände zu kennen, kann man das im Voraus nicht sagen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
nein, es ist nicht unstrittig obwohl es das sein sollte.
Ich denke mal, dass es bei älteren Grundstücken oft zu Problemen kommt, weil möglicherweise keine oder veraltete Erschließungspläne vorhanden sind.
In heutigen Neubaugebieten dürfte es dagegen keinerlei Probleme geben.
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