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Verfasst am: 19.02.07, 10:38 Titel: Schaden vom Fliesenlegen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Was ist hier zu tun?
Eine Person ist mit der Leistung eines Bauhandwerkers nicht zufrieden. Sie lehnt ab einen, durch den Bauhandwerkers entstandenen Schaden, vom Bauunternehmer auszubessern zu lassen.
Stattdessen soll alles wieder weggerissen und neu aufgebaut werden.
Ist es aus der Sicht des Bauhandwerkers die Pflicht alles zu erneuern wenn dies aber nicht nötig ist?
Ist mit der Ablehnung der Person auf Reparatur des Schadens noch eine Gewährleistung nötig?
Vielen Dank für die Info
Zuletzt bearbeitet von sfruechtchen am 19.02.07, 11:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
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