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Wozu gibt es Schöffengerichte?
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Splish
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.12.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 18.02.07, 22:42    Titel: Wozu gibt es Schöffengerichte? Antworten mit Zitat

Ich frage mich schon seit längeren, warum esüberhaupt Schöffengerichte gibt.

Ich meine vor einem Schöffengericht, wird doch durch den Schöffen auch in Moralischer Sicht geurteilt.

Geht man jetzt in Berufung und die Sache kommt vor das Landgericht, kann doch das Landgericht nur nach dem Gesetz urteilen ohne moralische Punkte.

Die Frage die ich mir stelle ist, warum das nicht gleich nach dem Gesetz geurteilt wird.
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 18.02.07, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

Auch am Landgericht(egal ob große oder kleine Strafkammer) sitzen Schöffen.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 18.02.07, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

Auch Schöffen müssen sich an geltende Gesetze halten. Abgesehen davon schreibt immer noch der Richter das Urteil.
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mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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Mäuslein
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.02.2007
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 18.02.07, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin mir natürlich nicht sicher, denke aber, man wollte durch die Einbeziehung von Laien eine Art "Fachidiotie" in der Rechtsprechung verhindern oder zumindest deren Auswirkungen lindern. Indem Laien mit Juristen diskutieren, sollten beide lernen, die Denkweisen des Gegenübers zu verstehen. Vor allem sollte vielleicht sozusagen "dem Volke aufs Maul geschaut" werden, d.h. dem Rechts- oder Gerechtigkeitsempfinden von Nichtjuristen ein wenig nachgespürt werden, um eine "Verparagraphisierung" der Justiz vorzubeugen.

Wär vielleicht lohnend, das auch mal in den anderen beiden Gewalten (Legislative und Exekutive) zu versuchen...
_________________
Viele Grüße
Mäuslein
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 19.02.07, 02:44    Titel: Re: Wozu gibt es Schöffengerichte? Antworten mit Zitat

Splish hat folgendes geschrieben::
wird doch durch den Schöffen auch in Moralischer Sicht geurteilt.


Das wäre ja ganz furchtbar.
"Nach dem Gesetz müßte ich ihn freisprechen, aber moralisch fand ich das richtig schlimm, was der gemacht hat, also Schuldspruch!" Geschockt
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Splish
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.12.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 19.02.07, 08:14    Titel: Antworten mit Zitat

Naja es gibt aber auch den anderen Fall.

z.B Bedrohung

Jetzt muß man schauen ob die Betrohung wegen Nötigung des anderen Ausgesprochen wurde und das kann man moralisch besser als per Gesetz
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 19.02.07, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Splish hat folgendes geschrieben::
Jetzt muß man schauen ob die Betrohung wegen Nötigung des anderen Ausgesprochen wurde und das kann man moralisch besser als per Gesetz

Frage Das verstehe ich nicht.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 19.02.07, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

dito
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lulu66
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 19.02.07, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Verlegen äh... ich glaube.... ich schon ? Könnte das dann bitte unter uns... ?

Ich glaube, Splish meint :

ob die Bedrohung/Drohung/Aktion ("isch mach Disch Messer") eine Reaktion auf etwas war, dass diese Bedrohung erst ausgelöst hat.

Ich denke, er meint *Trommelwirbel ein* Notwehr *Trommelwirbel aus*

Aber, wie gesagt, wenn das dann bitte.... Verlegen
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Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)

viel wichtiger jedoch und keine Frage :
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asphaltsurfer
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 19.02.07, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde es genauso verstehen wie lulu. Allerdings bleibt´s auch dann - bzw. "erst recht" - dabei, dass sich (auch) die Frage, ob Notwehr vorlag oder nicht, wesentlich besser juristisch als moralisch beantworten lässt. Alle andere liefe in die von M.A.S. angedeutete Richtung: "Also nee, so direkt Notwehr war das ja jetzt nich, aber irgendwie kamma den doch echt verstehen, ich mein, der andere war doch total selber schuld! Was hat der auch so provozierend rübergekuckt, da wäre doch jedem der Kragen geplatzt!".
Nee, so ja auch nicht Mit den Augen rollen . (So urteilen Schöffen in der Regel allerdings auch nicht Winken ).
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lulu66
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 19.02.07, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

*ganz erleichtert kuck*

asphaltsurfer hat folgendes geschrieben::
Ich würde es genauso verstehen wie lulu


Ich danke Dir..... Winken

Ich vermute (hoffe Verlegen ) aber, auch da meint splish es nicht so wie "ey, Digger, da muss man doch ...", sondern nur, dass es eben einen rechtfertigenden Grund für eine eigentlich unter Strafe gestellte Handlung geben kann....
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asphaltsurfer
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 19.02.07, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich vermute (hoffe ) aber, auch da meint splish es nicht so wie "ey, Digger, da muss man doch ...", sondern nur, dass es eben einen rechtfertigenden Grund für eine eigentlich unter Strafe gestellte Handlung geben kann....

Mhm, also ich glaube langsam, ich muss mich wirklich nochmal in den Grübel-Modus versetzen Geschockt Verlegen . Oder aussteigen. Mir leuchtet immer noch nicht ein, warum man "das" (was auch immer, schlussendlich...) "moralisch besser kann als per Gesetz".
*grübel, grübel, grübel*
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 19.02.07, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

Splish hat folgendes geschrieben::
Jetzt muß man schauen ob die Betrohung wegen Nötigung des anderen Ausgesprochen wurde und das kann man moralisch besser als per Gesetz


Können Sie uns mal ein Beispiel geben?
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Splish
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.12.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 19.02.07, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmal ein Bespiel :

Person A sagt zu B er sei schwul, B sagt daraufhin zu A zu alte fette Drecksau.

Vor dem Gesetz wäre alte fette Drecksau eine Beleidigung, ein morlisch urteilender Mensch kann das vieleicht besser verstehen warum B das gesagt hat ich würde es zumindestens.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 19.02.07, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Richter kann das genausogut nachvollziehen. Das gehört zu seinem Beruf.
Aber die "Nachvollziehbarkeit" hat mit der Strafbarkeit erstmal nichts zutun.

Konkret zum Beispiel: Auch das Bezichtigen der Homosexualität kann unter Umständen als Beleidigung gesehen werden.
Außderm gibt es für solche Fälle §199 StGB.


Aber unterm Strich ist die Debatte ja sowieso überflüssig, da - wie ich bereits erwähnte - jeweils Schöffen beteiligt sind.
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