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Splish Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.12.2006 Beiträge: 19
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Verfasst am: 18.02.07, 22:42 Titel: Wozu gibt es Schöffengerichte? |
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Ich frage mich schon seit längeren, warum esüberhaupt Schöffengerichte gibt.
Ich meine vor einem Schöffengericht, wird doch durch den Schöffen auch in Moralischer Sicht geurteilt.
Geht man jetzt in Berufung und die Sache kommt vor das Landgericht, kann doch das Landgericht nur nach dem Gesetz urteilen ohne moralische Punkte.
Die Frage die ich mir stelle ist, warum das nicht gleich nach dem Gesetz geurteilt wird. |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 18.02.07, 22:47 Titel: |
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Auch am Landgericht(egal ob große oder kleine Strafkammer) sitzen Schöffen. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 18.02.07, 23:10 Titel: |
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Auch Schöffen müssen sich an geltende Gesetze halten. Abgesehen davon schreibt immer noch der Richter das Urteil. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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Mäuslein FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 09.02.2007 Beiträge: 66
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Verfasst am: 18.02.07, 23:11 Titel: |
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Hallo,
ich bin mir natürlich nicht sicher, denke aber, man wollte durch die Einbeziehung von Laien eine Art "Fachidiotie" in der Rechtsprechung verhindern oder zumindest deren Auswirkungen lindern. Indem Laien mit Juristen diskutieren, sollten beide lernen, die Denkweisen des Gegenübers zu verstehen. Vor allem sollte vielleicht sozusagen "dem Volke aufs Maul geschaut" werden, d.h. dem Rechts- oder Gerechtigkeitsempfinden von Nichtjuristen ein wenig nachgespürt werden, um eine "Verparagraphisierung" der Justiz vorzubeugen.
Wär vielleicht lohnend, das auch mal in den anderen beiden Gewalten (Legislative und Exekutive) zu versuchen... _________________ Viele Grüße
Mäuslein |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 19.02.07, 02:44 Titel: Re: Wozu gibt es Schöffengerichte? |
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| Splish hat folgendes geschrieben:: | | wird doch durch den Schöffen auch in Moralischer Sicht geurteilt. |
Das wäre ja ganz furchtbar.
"Nach dem Gesetz müßte ich ihn freisprechen, aber moralisch fand ich das richtig schlimm, was der gemacht hat, also Schuldspruch!"  _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Splish Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.12.2006 Beiträge: 19
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Verfasst am: 19.02.07, 08:14 Titel: |
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Naja es gibt aber auch den anderen Fall.
z.B Bedrohung
Jetzt muß man schauen ob die Betrohung wegen Nötigung des anderen Ausgesprochen wurde und das kann man moralisch besser als per Gesetz |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 19.02.07, 12:53 Titel: |
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| Splish hat folgendes geschrieben:: | | Jetzt muß man schauen ob die Betrohung wegen Nötigung des anderen Ausgesprochen wurde und das kann man moralisch besser als per Gesetz |
Das verstehe ich nicht. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 19.02.07, 17:29 Titel: |
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dito _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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lulu66 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
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Verfasst am: 19.02.07, 17:49 Titel: |
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äh... ich glaube.... ich schon ? Könnte das dann bitte unter uns... ?
Ich glaube, Splish meint :
ob die Bedrohung/Drohung/Aktion ("isch mach Disch Messer") eine Reaktion auf etwas war, dass diese Bedrohung erst ausgelöst hat.
Ich denke, er meint *Trommelwirbel ein* Notwehr *Trommelwirbel aus*
Aber, wie gesagt, wenn das dann bitte....  _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de |
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asphaltsurfer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.11.2005 Beiträge: 2023 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 19.02.07, 18:00 Titel: |
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Ich würde es genauso verstehen wie lulu. Allerdings bleibt´s auch dann - bzw. "erst recht" - dabei, dass sich (auch) die Frage, ob Notwehr vorlag oder nicht, wesentlich besser juristisch als moralisch beantworten lässt. Alle andere liefe in die von M.A.S. angedeutete Richtung: "Also nee, so direkt Notwehr war das ja jetzt nich, aber irgendwie kamma den doch echt verstehen, ich mein, der andere war doch total selber schuld! Was hat der auch so provozierend rübergekuckt, da wäre doch jedem der Kragen geplatzt!".
Nee, so ja auch nicht . (So urteilen Schöffen in der Regel allerdings auch nicht ). |
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lulu66 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
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Verfasst am: 19.02.07, 18:10 Titel: |
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*ganz erleichtert kuck*
| asphaltsurfer hat folgendes geschrieben:: | | Ich würde es genauso verstehen wie lulu |
Ich danke Dir.....
Ich vermute (hoffe ) aber, auch da meint splish es nicht so wie "ey, Digger, da muss man doch ...", sondern nur, dass es eben einen rechtfertigenden Grund für eine eigentlich unter Strafe gestellte Handlung geben kann.... _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de |
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asphaltsurfer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.11.2005 Beiträge: 2023 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 19.02.07, 18:21 Titel: |
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| Zitat: | | Ich vermute (hoffe ) aber, auch da meint splish es nicht so wie "ey, Digger, da muss man doch ...", sondern nur, dass es eben einen rechtfertigenden Grund für eine eigentlich unter Strafe gestellte Handlung geben kann.... |
Mhm, also ich glaube langsam, ich muss mich wirklich nochmal in den Grübel-Modus versetzen . Oder aussteigen. Mir leuchtet immer noch nicht ein, warum man "das" (was auch immer, schlussendlich...) "moralisch besser kann als per Gesetz".
*grübel, grübel, grübel* |
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Cicero FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.11.2005 Beiträge: 5793
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Verfasst am: 19.02.07, 18:33 Titel: |
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| Splish hat folgendes geschrieben:: | | Jetzt muß man schauen ob die Betrohung wegen Nötigung des anderen Ausgesprochen wurde und das kann man moralisch besser als per Gesetz |
Können Sie uns mal ein Beispiel geben? |
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Splish Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.12.2006 Beiträge: 19
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Verfasst am: 19.02.07, 18:36 Titel: |
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Nochmal ein Bespiel :
Person A sagt zu B er sei schwul, B sagt daraufhin zu A zu alte fette Drecksau.
Vor dem Gesetz wäre alte fette Drecksau eine Beleidigung, ein morlisch urteilender Mensch kann das vieleicht besser verstehen warum B das gesagt hat ich würde es zumindestens. |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 19.02.07, 18:41 Titel: |
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Ein Richter kann das genausogut nachvollziehen. Das gehört zu seinem Beruf.
Aber die "Nachvollziehbarkeit" hat mit der Strafbarkeit erstmal nichts zutun.
Konkret zum Beispiel: Auch das Bezichtigen der Homosexualität kann unter Umständen als Beleidigung gesehen werden.
Außderm gibt es für solche Fälle §199 StGB.
Aber unterm Strich ist die Debatte ja sowieso überflüssig, da - wie ich bereits erwähnte - jeweils Schöffen beteiligt sind. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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