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Verfasst am: 19.02.07, 20:02 Titel: Konteninformation und Kontenüberwachung TOTAL
Fiktiv:
Bei einer Steuerprüfung bei dem Steuergeknechteten "Armesau" legt der Steuerprüfer
"Halsdrückzu" einen Ausdruck einer
Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht,
(BaFin) Gruppe Geldwäscheprävention, Grauhelndorfer Straße 108 in 53117 Bonn
vor, in der lückenlos über mehrere Seiten die von dem Steuergeknechteten "Armesau"
geführten Konten in der Bundesrepublik und europäischem Ausland, Schließsafes und Verfügungsberechtigungen, Kreditkarten und Kontenvollmachten berichtet wird.
Der Steuergeknechtete "Armesau" ist entrüstet über die super gläserne Situation, die
keine Möglichkeit lässt, auch nur 1 Cent ohne Nachweis zu verausgaben.
Demnach melden die Banken, denen "Armesau" sein Geld und sein Vertrauen überliess,
dieser zentralen Stelle, die von nahezu allen Behörden eingesehen werden kann,
die Einrichtung/Nutzung von Konten ?
"Armesau" ist entrüstet und kann sich nun nur noch unter die Brücke zum Schlafen legen. Ist denn das gesellschaftlich erwünscht ?
die Frage "Ist denn das gesellschaftlich erwünscht ?" wäre eine für ein Politik- oder Philosophieforum.
Aus rechtlicher Sicht bleibt zunächst einmal festzustellen, dass Gesetze (hier KWG § 24c) vom demokratisch gewählten Gesetzgeber erlassen werden. Imho war die Einführung des Kontoabrufverfahrens zwar durchaus Gegenstand der öffentlichen Diskussion; erheblichen Widerstand im Volk konnte ich zumindest der Zeitung nicht entnehmen.
Aus bankfachlicher Sicht bleibt festzustellen, dass die Banken
a) natürlich die Gesetze einzuhalten haben. Ein Vertrauensbruch kann darin nicht bestehen
b) "Lediglich" Stammdaten (also keine Buchungen oder Salden) gemeldet werden
c) Auslandskonten nicht gemeldet werden (können)
Aus Sicht der Behörden ist anzumerken, dass zumindest "Der Hanseat" als Person nicht von diesem Gesetz betroffen ist, da dieser steuerehrlich ist und auch keine Geldwäsche oder andere Straftaten betreibt.
Aus diesem Grund besteht die Gefahr mit der Brücke nicht wirklich.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 20.02.07, 09:42 Titel:
Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Aus rechtlicher Sicht bleibt zunächst einmal festzustellen, dass Gesetze (hier KWG § 24c) vom demokratisch gewählten Gesetzgeber erlassen werden.
Und das besagt was?
Siehe z.B. hier --> www.franz-naether.de/infos/0405.htm (letzter Absatz). _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
die Ursprungsfrage ging um die gesellschaftliche Erwünschtheit. Diese ist nicht zwingend mit der Verfassungsmäßigkeit identisch.
Es gibt Gesetze, die gesellschaftlich nicht erwünscht sind und dennoch verfassungsgemäß. So sind große Teile der Bevölkerung gegen die Rente mit 67. Daraus resultiert natürlich keine Verfassungswidrigkeit (noch nicht einmal das Risiko, dass die Parteien, die dies im Parlament durchsetzen abgewählt werden, da es nun einmal die rechnerische Folge der Demographie ist).
Umgekehrt gibt es potentiell Gesetze, die verfassungswidrig sind, aber auf hohe gesellschaftliche Akzeptanz stoßen würden. So zweifele ich persönlich nicht daran, dass eine massive Reduktion der Zahl der öffentlich-rechtlichen Sender und die damit verbundenen Abschaffung der Rundfunkgebühren eine breite Zustimmung finden würde. Im Volk wohlgemerkt: Nicht im Bundesverfassungsgericht...
Von daher ist meine Anmerkung rein (rechts-)technisch zu verstehen. Gesetzgeber erläßt ein Gesetz. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist dieses Gesetz gültig. Banken müssen es ausführen.
hatte es „ Armesau“ denn am unternehmerischen Weitblick
fehlen lassen und keine Konten im Ausland eröffnet?
Gr.
ZetPeO
Zusammenhang siehe:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=558453&highlight=#558453 _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
ich glaube, ich war hier fachlich auf der falschen Seite. Das Problem von "Armesau" ist dann nicht das Kontoabrufverfahren, sondern die EU-Zinsrichtlinie.
Diese verpflichtet die EU (und andere wie die Schweiz) bei Ausländern entweder eine Quellensteuer zu erheben oder Kontrollmitteilungen an das Finanzamt des Staates des Geldanlegers zu schicken.
Eigentlich ist das Problem von "Armesau" aber ein anderes: Das er vergessen hat, diese ausländischen Zinseinkünfte in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Aber solche Nachlässigkeiten kommen vor.
Wenn die Armesau Auslandskonten vor den deutschen Finanzbehörden verstecken möchte, ist sie heutzutage im Prinzip fast nirgendwo mehr sicher.
Das hat auch nichts mit EU oder Nicht-EU zu tun (viele denken ja, je weiter weg das Land, desto sicherer vor Entdeckung).
So melden zum Beispiel die U.S.A. Konten deutscher Staatsangehöriger ohne Wohnsitz in den U.S.A. brav an die deutschen Finanzbehörden, die Niederlande tun dies aber zum Beispiel nicht.
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