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Ich weiß aus Erfahrung bei 2 Terminen, das einer innerhalb von 4 Monaten zur Hauptverhalung war und bei dem anderen hat es 2 Jahre und 3 Monate gedauert, also kann man sehen, das man es nicht so sagen kann, da es von vielen Faktoren abhängt, wie z.B Zeugen laden, Beweismittel beschaffen, wie dick ist die Akte schon und wie lange kocht der Kaffee noch
Ja, auch eine solche Dauer ist möglich. In der Regel dauert es aber bei weitem nicht so lange, wenn nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen.
Wenn man alleine von einer hohen Auslastung des Gerichts ausgeht, kann man wohl von einer Dauer von 3 - 9 Monaten ausgehen. (Zumindest in unserem OLG-Bezirk) _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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