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Beschwerde zurückziehen

 
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Syberia
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Anmeldungsdatum: 16.01.2007
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 19.02.07, 18:39    Titel: Beschwerde zurückziehen Antworten mit Zitat

Person A legt Beschwerde wegen einer Einstellung von Nötigung ein.

Staatsanwalt klagt jetzt A an wegen falscher Verdächtigung nach der Beschwerde.

Hat Person A jetzt noch die Möglichkeit die Beschwerde zurückzuziehen?

Ich habe gelesen das man eine Strafanzeige nicht zurückziehen kann,
aber einen Strafantrag schon.

Könnte also in diesem Fall Person A den Strafantrag gegen Person B noch vor Gericht zurückziehen?
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J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 19.02.07, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

1. ist Nötigung ein Offizialdelikt (kein Antragsdelikt), somit gab es hier nie einen Strafantrag, sondern nur eine -nicht zurücknehmbare- Stafanzeige, und

2. würde das auch nichts mehr ändern, da die falsche Verdächtigung vollendet war.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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Syberia
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Anmeldungsdatum: 16.01.2007
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 19.02.07, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

Der folgende Fall sieht so aus, das der Richter meint, das Person A die Belästigung mit sexullen Hintergrund und Mord beweisen muß. Das Problem wird aber sein, das man Telefonanrufe nicht beweisen kann, die schon länger zurückliegen.

Kann A es nicht beweisen, kann es zu seinem Nachteil ausgelegt werden.
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