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gotto
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 13.03.08, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::

Noch eine andere Frage. Wie beweist eigentlich ein Gericht, das ein Beischlaf stattgefunden hat?


Soweit ich das mitbekommen habe, waren die beiden in dem Punkt geständig, haben den Beischlaf also nicht geleugnet...
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 13.03.08, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Soweit ich das mitbekommen habe, waren die beiden in dem Punkt geständig, haben den Beischlaf also nicht geleugnet...

Ok dann anders gefragt. Warum war dann der Anwalt so dämlich zu raten zu gestehen? Da muss doch inhaltlich mehr im Spiel sein, sonst müsste man den Anwalt ja steinigen...
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 13.03.08, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
... Noch eine andere Frage. Wie beweist eigentlich ein Gericht, das ein Beischlaf stattgefunden hat? ...
Siehe
stern.de hat folgendes geschrieben::
Vier gemeinsame Kinder
Patrick, 30, und Susan, 22, haben die gleichen Eltern, der Bruder wuchs aber in einer Pflegefamilie auf. Erst im Jahr 2000 lernten sie sich kennen, als Patrick seine leibliche Mutter suchte, die wenig später starb. Bruder und Schwester verliebten sich ineinander. 2001 kam Sohn Eric zur Welt. Es folgten die Töchter Sarah (2003), Nancy (2004) und Sofia (2005). Patrick S. wurde mehrfach wegen Beischlaf mit seiner Schwester verurteilt und saß zeitweise im Gefängnis.

Soweit ich damals die Medien verfolgt habe, sind 3 Kinder übers Jugendamt in Pflegefamilien gekommen. Der Beischlaf wurde gestanden und dem Jugendamt ist wohl die Geduld geplatzt und hat daher wohl die Strafanzeige vom Stapel gelassen.
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Andreas Hüttig
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 899

BeitragVerfasst am: 13.03.08, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Also im Endeffekt übers Geständnis.
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Adromir
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Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 13.03.08, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::

Ok dann anders gefragt. Warum war dann der Anwalt so dämlich zu raten zu gestehen? Da muss doch inhaltlich mehr im Spiel sein, sonst müsste man den Anwalt ja steinigen...


Wenn ich mich nicht irre, wurde den beiden kein Anwalt zur Seite gestellt.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 13.03.08, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ok lässt dann aber die Frage offen. Was ist wenn ein solches Paar behauptet niemals den Beischlaf vollzogen zu haben. Dann müsste doch in Zweifel für den/die Angeklagten gelten oder irre ich mich...

Und offen bleibt auch warum wird eigentlich ständig nur der Mann eingesperrt... Ich dachte das in dem Fall zum poppen zwei gehören... (oder war die Frau aufeinmal nur Opfer?)
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 13.03.08, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Ok lässt dann aber die Frage offen. Was ist wenn ein solches Paar behauptet niemals den Beischlaf vollzogen zu haben. Dann müsste doch in Zweifel für den/die Angeklagten gelten oder irre ich mich...

Es sei denn, der Richter hält die Geschichte mit der "nachträglichen Besamung" für eine Schutzbehauptung.

windalf hat folgendes geschrieben::
Und offen bleibt auch warum wird eigentlich ständig nur der Mann eingesperrt... Ich dachte das in dem Fall zum poppen zwei gehören... (oder war die Frau aufeinmal nur Opfer?)

Das frage ich mich allerdings auch.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 13.03.08, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Es sei denn, der Richter hält die Geschichte mit der "nachträglichen Besamung" für eine Schutzbehauptung.

Naja da kann man dann ja behaupten, dass man sich liebt aber nicht gegen geltendes Recht verstoßen wollte und daher nach Alternativen gesucht (und diese auch gefunden hat)...
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 13.03.08, 23:21    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
... Und offen bleibt auch warum wird eigentlich ständig nur der Mann eingesperrt... Ich dachte das in dem Fall zum poppen zwei gehören... (oder war die Frau aufeinmal nur Opfer?)

Hallo windalf,

vielleicht erklärt das nachfolgende Zitat, warum hier der Mann eingefahren ist.

faz.net hat folgendes geschrieben::
... Anders als ihr Bruder musste Susan K. bisher nicht ins Gefängnis. Das Amtsgericht Borna gelangte seinerzeit zu der Ansicht, dass bei ihr „erhebliche Retardierungen im sittlichen und geistigen Bereich“ vorlagen, das Leipziger Amtsgericht kam im November 2005 zum selben Ergebnis. Es handle sich, sagte damals einer der Rechtsbeistände des Paares, „um das Fortwirken einer tragischen Liebesbeziehung – soll man das bestrafen?“

Wie dem Beitrag von Wikipedia zu entnehmen ist, gab es 2003 zehn Verurteilungen wegen der Straftat nach § 173 StGB.

Aktuellere Zahlen liegen mir leider nicht vor.

Gruß

Klaus
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DanielB
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 14.03.08, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Ich frag mich gerade, warum wandert eigentlich der Vater ein und nicht auch die Mutter.

Mit "Kindeswohl" kann das wohl eigentlich nichts zu tun haben. Dann würde der Vater entweder gar nicht einwandern oder die beiden würden abwechselnd sitzen...

Das dürfte auf den Altersunterschied zurückzuführen sein: Anders als bei ihm war bei ihr noch die Anwendung von Jugendrecht möglich, das ist zum einen generell etwas milder, zum anderen beschränkte sich die Justiz in dem konkreten Fall auf Erziehungsmaßregeln wie Unterstellung unter einen Betreuungshelfer.

windalf hat folgendes geschrieben::
Noch eine andere Frage. Wie beweist eigentlich ein Gericht, das ein Beischlaf stattgefunden hat?

Es könnte ja auch nur Blowjobs, Mastubation oder ähnliches gewesen sein. Das Sperma hat sich "Frau" dann einfach mal so im nachhinein injeziert...

Der Beischlaf selbst bzw. welche sexuelle Technik ausgeführt wurde dürfte ohne Filmmaterial und freiwllige Aussage doch gar nicht zu beweisen sein und § 173 StGB verbietet doch eigenltich nur den Beischlaf...

Theoretisch mag das ja denkbar sein, tatsächlich sind aber Spermien außerhalb des Körpers nur äußerst begrenzt haltbar. Warum sonst sollte man sich auch den Aufwand machen, der mit künstlichen Befruchtungen verbunden ist?
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 14.03.08, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Das dürfte auf den Altersunterschied zurückzuführen sein: Anders als bei ihm war bei ihr noch die Anwendung von Jugendrecht möglich, das ist zum einen generell etwas milder, zum anderen beschränkte sich die Justiz in dem konkreten Fall auf Erziehungsmaßregeln wie Unterstellung unter einen Betreuungshelfer.

In wieweit wurde denn "gemaßregelt". Auch wenn die Strafe "milder" ist heisst es ja nicht, dass es keine gibt...

Vor allen Dingen ist doch von "Wiederholungsgefahr" auszugehen sowie der andere Teil nicht im Knast sitzt oder irre ich mich? Wenn man denn meint das wäre "böse" dann müsste man doch hart bestrafen, dass ständig wiederholt übertreten wurde (und auch in Zukunft garantiert übertreten werden wird)


Zitat:

Theoretisch mag das ja denkbar sein, tatsächlich sind aber Spermien außerhalb des Körpers nur äußerst begrenzt haltbar. Warum sonst sollte man sich auch den Aufwand machen, der mit künstlichen Befruchtungen verbunden ist?

Na mit der Begründung, dass es andernsfalls ja strafbar wäre...

Da man zum einen aber Kinder haben und zum anderen auch seinen "sexuellen Trieb" befridigenden wollte, hat man sich halt für "Alternativlösungen" entschieden um keine Straftat zu begehen. Künstiliche Befruchtung kostet Geld und es hat ja auch so geklappt...
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 19.03.08, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hier gibt es eine Besprechung des BVerfG-Urteils --> www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,541628,00.html
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 27.03.08, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

stern.de hat folgendes geschrieben::
Vater zieht vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Am 13. März hatte das Bundesverfassungsgericht die Klage von Patrick S. gegen seine Verurteilung zurückgewiesen. Inzest bleibt demnach strafbar. Wenige Tage nach dem Urteil hatte die Leipziger Staatsanwaltschaft dem 31-Jährigen die Ladung zum Haftantritt am 31. März geschickt. Verteidiger Endrik Wilhelm hatte unmittelbar nach dem Karlsruher Urteil angekündigt, er werde ein Gnadengesuch an Ministerpräsident Georg Milbradt richten und das Karlsruher Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anfechten.

Jetzt müssen wir wohl abwarten wie der Europäische Gerichtshof entscheidet.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 00:13    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
stern.de hat folgendes geschrieben::
Vater zieht vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Am 13. März hatte das Bundesverfassungsgericht die Klage von Patrick S. gegen seine Verurteilung zurückgewiesen. Inzest bleibt demnach strafbar. Wenige Tage nach dem Urteil hatte die Leipziger Staatsanwaltschaft dem 31-Jährigen die Ladung zum Haftantritt am 31. März geschickt. Verteidiger Endrik Wilhelm hatte unmittelbar nach dem Karlsruher Urteil angekündigt, er werde ein Gnadengesuch an Ministerpräsident Georg Milbradt richten und das Karlsruher Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anfechten.

Jetzt müssen wir wohl abwarten wie der Europäische Gerichtshof entscheidet.

Habe ich auch gelesen. Was mich nervt ist wieder diese "Möglichkeit" des Rückziehers. Ich bin prinzipiell für einen Freispruch aber wenn der nun mal schuldig gesprochen ist, dann soll der gefälligst auch schmoren. Mit so einem Gnadengesuch (wenn der denn gewährt werden würde) kann man den Rechtsstaat doch eigentlich nur wieder lächerlich machen...
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 08:15    Titel: Antworten mit Zitat

Genau das hab ich mir auch gedacht, als ich das gelesen habe.
Dass ich gegen die Strafbarkeit bin, hab ich hier ja schon geschrieben, aber wenn man nun doch extra das Verfassungsgericht bemüht und sämtliche Medien rauf und runter reitet, dann wirkt es für mich etwas befremdlich, wenn man die angestrebte Grundsatzentscheidung dann ignorieren würde.
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Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 28.03.08, 09:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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