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Verfasst am: 17.12.06, 13:15 Titel: Re: Begrenzung der Minderkilometer rechtens?
homasniss hat folgendes geschrieben::
Hallo,
hat jemand gehört, ob eine in einem Leasingvertrag vorgenommene Begrenzung der Minderleistungserstattung auf z.B. 5000 km rechtens ist.
Mal angenommen ich würde ein Fahrzeug mit c.a 45.000 km weniger Laufleistung zurückgeben.
Velen Dank für die Tipps und viele Grüße
Thomas
Selbstverständlich. Es ist Usus daß meistens eine Untergrenze von ca. 5000 KM vereinbart wird. Das Fahrzeug verliert ja auch dann an Wert wenn es nur herumsteht. Es hätte von vornherein eine geringere Gesamtfahrleistung vereinbart werden müssen. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Also diese Argumentation ist mir nicht schlüssig. Es ist ja sicherlich davon auszugehen das das Leasing bei Vereinbarung von genau diesen 45000km weniger günstiger gewesen wäre als es jetzt durch die angerechneten 5000 Minderkilometer ist.
Sicherlich verliert das Auto auch durch rumstehen an Wert, nur Ihrer Argumentation nach, die ja die Begrenzung auf 5000 Minderkilometer mit diesem Verlust begründet, ist der Verlust geringer wenn man vorher festlegt das es weniger gefahren wird.
Diese Logik verschließt sich mir ehrlich gesagt komplett.
Ob sich die Logik einem erschließt oder nicht ist völlig irrelevant. Tatsache ist jedoch, daß das in nahezu allen Fällen von KM-Verträgen so in den AGB geregelt wird. Und das ist auch gesetzeskonform, sonst hätten Gerichte anders entschieden. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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