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Begrenzung der Minderkilometer rechtens?

 
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homasniss
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 1
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 14.12.06, 13:19    Titel: Begrenzung der Minderkilometer rechtens? Antworten mit Zitat

Hallo,

hat jemand gehört, ob eine in einem Leasingvertrag vorgenommene Begrenzung der Minderleistungserstattung auf z.B. 5000 km rechtens ist.

Mal angenommen ich würde ein Fahrzeug mit c.a 45.000 km weniger Laufleistung zurückgeben.

Velen Dank für die Tipps und viele Grüße

Thomas


Zuletzt bearbeitet von homasniss am 14.12.06, 13:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.12.06, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

Es bedankt sich für die Beachtung
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 17.12.06, 13:15    Titel: Re: Begrenzung der Minderkilometer rechtens? Antworten mit Zitat

homasniss hat folgendes geschrieben::
Hallo,

hat jemand gehört, ob eine in einem Leasingvertrag vorgenommene Begrenzung der Minderleistungserstattung auf z.B. 5000 km rechtens ist.

Mal angenommen ich würde ein Fahrzeug mit c.a 45.000 km weniger Laufleistung zurückgeben.

Velen Dank für die Tipps und viele Grüße

Thomas


Selbstverständlich. Es ist Usus daß meistens eine Untergrenze von ca. 5000 KM vereinbart wird. Das Fahrzeug verliert ja auch dann an Wert wenn es nur herumsteht. Es hätte von vornherein eine geringere Gesamtfahrleistung vereinbart werden müssen.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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CDS
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Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 310

BeitragVerfasst am: 05.02.07, 01:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

Also diese Argumentation ist mir nicht schlüssig. Es ist ja sicherlich davon auszugehen das das Leasing bei Vereinbarung von genau diesen 45000km weniger günstiger gewesen wäre als es jetzt durch die angerechneten 5000 Minderkilometer ist.
Sicherlich verliert das Auto auch durch rumstehen an Wert, nur Ihrer Argumentation nach, die ja die Begrenzung auf 5000 Minderkilometer mit diesem Verlust begründet, ist der Verlust geringer wenn man vorher festlegt das es weniger gefahren wird.

Diese Logik verschließt sich mir ehrlich gesagt komplett.
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 10.02.07, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ob sich die Logik einem erschließt oder nicht ist völlig irrelevant. Tatsache ist jedoch, daß das in nahezu allen Fällen von KM-Verträgen so in den AGB geregelt wird. Und das ist auch gesetzeskonform, sonst hätten Gerichte anders entschieden.
_________________
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