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Darf Kleinunternehmer Rechnungen schreiben

 
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udek
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 138

BeitragVerfasst am: 19.02.07, 14:02    Titel: Darf Kleinunternehmer Rechnungen schreiben Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen Person A (Kleinunternehmer) handelt ein bisschen nebenbei über ein Online-Auktionshaus. Normalerweise schreibt Person A auch keine Rechnungen, da er auch keine Umsatzsteuer abführt.
Jetzt hat Person B bei Person A Waren bestellt und möchte gerne eine Rechnung erhalten. Darf Person A eine Rechnung schreiben und muss er sich an irgendwelche Vorschriften halten? Oder ist es ihm gar nicht erlaubt Rechnungen zu schreiben?
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 19.02.07, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Normalerweise schreibt Person A auch keine Rechnungen, da er auch keine Umsatzsteuer abführt.

Geschockt
Wie ??
Wie wird denn dann am Jahresende ohne Ausgangsrechnungen der Gewinn ermittelt ?
Ein Kleinunternehmer muss keine Umsatzsteuer abführen, wenn sein Umsatz im Jahr unter € 17.500,00 liegt. Das entbindet ihn aber nicht, für seine Verkäufe und/oder Dienstleistungen ordentliche Rechnungen zu schreiben.

Hat sich Person A schon einmal mit finaztechnischen Fragen auseinandergesetzt (z.B. mit seinem Steuerberater) ?
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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nyctramp
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 543

BeitragVerfasst am: 19.02.07, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Warum sollte er keine Rechnungen schreiben dürfen?

Was er allerdings tatsächlich nicht darf: Umsatzsteuer auf der Rechnung aufführen. Denn die führt er ja auch nicht ab.

Also Rechnung ohne Umsatzsteuer (sprich Mwst.).

Dringende Empfehlung für jeden Kleinunternehmer: Ein vernünftiger Steuerberater und zumindest ein Crashkurs für Kaufleute (z.B. Bürokaufmann, gibt´s als Abendschule [allerdings dann ohne IHK-Abschluß, aber der ist ja auch nicht zwingend notwendig]).
_________________
Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder.
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udek
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 138

BeitragVerfasst am: 19.02.07, 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

Er ermittelt seinen Gewinn mit der Einnahmeüberschussrechnung. Gibt es denn irgendwelche Vorschriften wie er die Rechnungen erstellen muss. Und müssen diese abgespeichert werden oder kann man die einfach mit Word schreiben?
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jojo66
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.02.2007
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 20.02.07, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn keine Umsatzsteuer anfällt, hilft ein Blick ins Umsatzsteuergesetz(UStG) in §14 steht wie eine Rechnung aussehen soll.
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