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Prozesskostenhilfe ohne Prozess?

 
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petra1199
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Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 21.02.07, 14:41    Titel: Prozesskostenhilfe ohne Prozess? Antworten mit Zitat

Hallo,

gesetzt den Fall, es ist eine Klage gegen A geplant. A geht zum Anwalt. A hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe, die für einen Prozess auch gewährt würde. Falls nun die gegenseite die Klage zurücknimmt oder gar nicht erst erhebt, es zu einer außergerichtlichen Einigung kommen würde, wie wäre das dann mit der Prozesskostenhilfe? Wer müsste den Anwalt dann bezahlen?

Gruß Petra
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lljk
Gast





BeitragVerfasst am: 21.02.07, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Dafür gibt es Beratungshilfe.
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petra1199
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 21.02.07, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

gibt es die auf dem Amtsgericht?

Kurze Antwort auf die Frage hier wäre trotzdem nett, da es eilt. danke

Petra
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Injuve
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 21.02.07, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ja. Dort bekommt man einen Beratungshilfeschein (sofern man nicht erwähnt, schon beim Anwalt gewesen zu sein).

http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/index.php
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