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Angenommen es stehen 3 Häuser (4-6 Stockwerke) direkt (ohne Zwischenraum) nebeneinander. Nun soll auf der Rückseite eine Feuerwehrzufahrt geschaffen werde.
Hat die Eigentümergemeinschaft in der Mitte einen Anspruch darauf, dass der rechte oder linke Grundstücknachbar einer Baulasteintragung zustimmt? _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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