Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Müssen alle 4 Kinder für die Pflege der Mutter Bezahlen ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Müssen alle 4 Kinder für die Pflege der Mutter Bezahlen ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
derfnam
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 21.02.07, 12:06    Titel: Müssen alle 4 Kinder für die Pflege der Mutter Bezahlen ? Antworten mit Zitat

Folgender Fall ist eingetreten 20.02.2007

Mutter H ist mit Vater J verheiratet ( seit 1950 )
beide haben zusammen 4 gemeinsame Eheliche Kinder
( und zusammen ein Berliner Testament )

Vater J stirbt ( 1986 )
Mutter H ist allein Erbin
keines der 4 Kinder verlangt den Väterlichen Pflichtteil
( damit Mutter H kein Grundstück – Landwirtschaftliche Fläche verkaufen muss )

Nach der Beisetzung des Vater J
vereinbaren die 4 Kinder mündlich mit der Mutter
dass die älteste der 4 Kinder Schwester H sich um Mutter H kümmert und sorgt und pflegt wenn Sie alt ist und auch den Aufwand und die Kosten dafür trägt ,
weil Sie im selben Ort Wohnt und auch dafür das Elternhaus mit Grundstück bekommt .
( der wert war ca. 1990 dafür Haus mit Grundstück 400.000.- DM )
die anderen 3 Geschwister E , J , R , bekommen 1 Acker ( ca. wert 1990 30.000.- DM )
welchen sie sich teilen müssen .

Jetzt nach mehreren Jahren ( genau gesagt 2007 ) ist die Mutter H schwer Krank geworden
kann sich nicht mehr selbst versorgen und liegt deswegen im Pflegeheim .

Die Älteste Schwester H möchte nun aber diese Kosten für Mutter H
( Ihre Rente reicht nicht für die jetzt anfallenden Kosten aus )
nicht alleine Bezahlen und fordert ihre anderen 3 Geschwister E , J , R Schriftlich auf sich an den Kosten zu beteiligen welche jetzt noch zusätzlich anfallen ,
was diese aber verneinen mit der Aussage , du hast zu Hause alles bekommen nicht wir , folglich ist das auch von dir zu Bezahlen und nicht von uns ,
( das gute wolltest du alles alleine für dich haben – Schwester H hat zu Hause einen alten Stadel abgerissen und dafür ihr SUPER Zweifamilienhaus an diese stelle gebaut und hat sich dadurch den kauf eines Bauplatzes gespart ca.200.000.-DM , und jetzt wo es darum geht eine Gegenleistung dafür zu erbringen Mutter in ihrem Haus unterbringen und Pflegen das macht sie nicht , sie hätte im Haus eine komplette Wohnung frei , weil ihr Sohn schon vor Jahren aus der Wohnung die er in dem Haus bewohnt hatte ausgezogen ist ,
Mutter H aber will sie nicht in ihrem Haus haben, jetzt sollen die Geschwister E , J , R mithelfen)

denn wir haben das leider nur mündlich ausgemacht damals , Schwester H sagt aber
habt ihr etwas schriftlich vorzuweisen , nein dann seit still und Bezahlt mit ? ,

Nein müssen nun die Geschwister E , J , R sagen nur eine mündliche Absprache , leider , oder , aber ist das mündlich ausgemachte denn kein gültiger Vertrag mehr in Deutschland ).

So nun meine Fragen
Ist der mündliche Vertrag der 4 Geschwister H , E , J , R mit der Mutter H Rechtmäßig oder nicht ?
Muss so eine Absprache denn Schriftlich sein und bei oder mit wem als Zeugen ?
Müssen sich alle 4 Kinder an den Kosten beteiligen , obwohl doch bereits 3 Kinder mit dem verzicht auf das Vatergut ihre Leistung dafür erbracht haben ?

Wo kann man über diese Art von Streitfällen Gerichtsurteile finden ?

Bitte Antworten Sie wenn Sie dazu vergleichbare fälle kennen .

Vielen dank mit freundlichen Grüßen Manfred
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 21.02.07, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Kinder nicht bezahlen wollen springt das Sozialamt zunächst ein. Gleichzeitig wird das Sozialamt die Geschwister anschreiben und um Auskunft über die Vermögensverhältnisse haben wollen. Das Sozialam wird sich den/die greifen, wo eben das Geld zu holen ist. Das kann in diesem Fall auch 1 Kind sein. Dieses eine Kind muß dann eben über das Ziviltecht an die anderen Geschwister gehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 21.02.07, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

D.h. ihr wurde das Haus/Grundstück damals 1990 übertragen?
ODer sollte sie es vererbt bekommen?

MfG
Matthias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.