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Verfasst am: 21.02.07, 10:49 Titel: Kosten der Unterkunft
Hallo,
Herr Z, hatte von 01.09.2005 bis 31.1.2007 bei einer Firma gearbeitet.
Da er verheiratet war, zwei Kinder hatte und sehr wenig verdiente, bekam er einen zuschuß zum lohn (unter 60 Euro/Monat)von der arge (ALGII) zusätzlich einen Zuschuß für die Kosten der Unterkunft.
Von januar bis März arbeitete Herr Z nur auf 400 Euro Basis, so das die Zuschüße in dieser Zeit höher waren.
Im April 06 trennte sich die Frau vom Mann und die Zuschüße fielen weg.
Herr Z suchte sich eine Wohnung (60qm) und zahlte diese auch alleine ohne zuschuss .
Ab Februar ist er nun arbeitslos und bekommt Hartz IV, Die Gemeinde zahlt für die Kosten der Unterkunft nur knapp die Hälfte der Miete.
Sie sagt ihm stehen nur 45qm zu und der qm preis läge bei 4 euro.
Herr z kónnte aber nicht wissen das er arbeitslos wird und konnte doch auch nicht im Vorfeld die Wohnung kündigen.
Nach SGBII muß doch die Miete 6 Monate bezahlt werden bevor man ausziehen muß.
Was kann Herr Z. nun tun ?
SO schnell kommt er aus dem Mietvertrag nicht raus und die Miete kann er auch nicht zahlen.
Widerspruch einlegen, ja klar, wird er tun aber das dauert doch bestimmt wieder sehr lange und er muß doch die Miete zahlen.
Verfasst am: 21.02.07, 10:55 Titel: Re: Kosten der Unterkunft
RALF1000 hat folgendes geschrieben::
Was kann Herr Z. nun tun ?
SO schnell kommt er aus dem Mietvertrag nicht raus und die Miete kann er auch nicht zahlen.
Warum sollte er nicht rauskommen? zunächst einmal ist die normale Kündigungsfrist 3 Monate. Und selbst wenn eine längere Kündigungsfrist wirksam vereinbart wurde wird der Vermieter - nur mal so als Einschätzung - möglicherweise mit Kusshand den zahlungsunfähigen Mieter auf dessen Anfrage vorzeitig aus dem Vertrag entlassen. Die Alternative für den Vermieter ist nämlich eine vermietete Wohnung ohne (vollständige) Mieteinnahmen.
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