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Auto Haftpflichtschaden

 
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Jacqueline
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Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 102

BeitragVerfasst am: 21.02.07, 17:51    Titel: Auto Haftpflichtschaden Antworten mit Zitat

Hallo,
A hat einen Unfall mit B. B hat den Unfall verschuldet.
A hat ein Gutachten erstellen lassen und die Versicherung hat auch gezahlt.
Aber was muss sie zahlen?
Gutachten: Wiederherstellungskosten einschl. Mehrwertsteuer 1.874,61 Euro
Wiederbeschaffungswert 2.100,00 Euro
Restwert einschließlich MWST. 800,00 Euro
Das Auto wird nicht in einer Werkstatt repariert, sondern privat.
Gruß
Jacqueline
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elemic
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 21.02.07, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

1575 Euro
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Jacqueline
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Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 102

BeitragVerfasst am: 21.02.07, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Der Meinung ist A auch. Aber die Versicherung hat nur 1300 Euro gezahlt und auf Anfrage heißt es, die Abzüge sind gerechtfertigt, da der Schaden nahe am Wiederbeschaffungswert liegt. A soll den Schaden von einer Werkstatt reparieren lassen und dann würde er die gesamte Summe erhalten, aber er will das nicht. A will den Schaden privat beheben lassen, muss er nun klagen?
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goldaktie
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Anmeldungsdatum: 08.10.2004
Beiträge: 172
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 21.02.07, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Auto nach der Reparatur länger als 6 Monate genutzt wird, hast Du einen Anspruch auf Ersatz der netto-Reparaturkosten. Diese Konstellation wurde jüngst vom BGH entschieden.
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Jacqueline
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Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 102

BeitragVerfasst am: 22.02.07, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

A ist auch der Meinung, dass ihm 1575 Euro zustehen und hat heute mit der Versicherung telefoniert. Die Versicherung ist aber der Meinung, dass A nur 1300 Euro zustehen. Nur wenn A das Auto reparieren lässt, bekommt er die 1575 Euro.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 22.02.07, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

Jacqueline hat folgendes geschrieben::
Die Versicherung ist aber der Meinung, dass A nur 1300 Euro zustehen.


wie wird diese Meinung begründet?
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Jacqueline
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 102

BeitragVerfasst am: 22.02.07, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wiederbeschaffungswert 2.100 Euro
minus Restwert 800 Euro
ist 1300 Euro.
Jede anderslautende Aussage, auch von Rechtsanwälten ist falsch.
Die Versicherung lässt es gerne auf einen Rechtsstreit ankommen.
Das Auto kann ja repariert werden und der Versicherung die Rechnung der Werkstatt erbracht werden, dann zahlen sie die Wiederherstellungskosten, oder privat reparieren und Fotos vom reparierten Auto einreichen, dann gibt es den Wiederherstellungswert abzüglich MWST.
Genauso ist das Telefonat mit der Versicherung verlaufen.
A findet das sehr eigenartig.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 23.02.07, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

hmmm, wo genau ist jetzt das problem?

2100 € sind für den geschädigten doch mehr, als wenn er nur 1575 € bekommt?
er bekommt ja nicht nur 1300 €, sondern bekommt vom restwertaufkäufer noch 800 €, und damit insgesamt 2100€.
und, wenn man sich ein bisschen umschaut, findet man evtl. einen restwertkäufer, der noch mehr bezahlt...

und, wenn das auto repariert wird, zahlt das die versicherung ja auch....jenachdem eben mit oder ohne mwst.

kann jetzt nichts "schlechtes" an der abwicklung erkennen?!
_________________
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