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Datenschutz(beauftragter)

 
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Unix
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.02.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.02.07, 14:48    Titel: Datenschutz(beauftragter) Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn man Kundendaten automatisiert verarbeitet ist es ab mindestens 10 Mitarbeitern nötig einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Das laut Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutzbeauftragter

Aber ich habe da auch mal etwas von 5 Mitarbeitern gehört.

Hat Wikipedia Recht, also ist das was da steht aktuell (also ab 10 Mitarbeitern) oder sind es 5 Mitarbeiter. Ich möchte mich natürlich nicht gerade drauf verlassen, was Wikipedia schreibt, weil das Bußgeld bei soclhen Sachen kann sich bis auf 25 000 Euro belaufen.

Wäre nett, wenn mir das jemand sagen könnte der sich damit ein bisschen auskennt.

Vielen Dank!
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 22.02.07, 17:17    Titel: Re: Datenschutz(beauftragter) Antworten mit Zitat

Unix hat folgendes geschrieben::
...Ich möchte mich natürlich nicht gerade drauf verlassen, was Wikipedia schreibt...

Besser ist das manchmal. Winken

Hier eine offizielle Quelle
http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__4f.html
Es kommt also drauf an...

Für weitere Rückfragen aber bitte die Forumregeln beachten und auch das Ausgangsposting editieren ... hier in Kurzform:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3602
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Unix
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.02.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.02.07, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

In dem Fall darf ich bis zu 9 Personen ohne Datenschutzbeauftragten beschäftigen.

Vielen Dank für die rasche Antwort. Winken

Edit: Tschuldigung, werde es selbstverständlich beim nächsten mal beachten, da dieses Thema erfolgreich beantwortet wurde.

Mit freundlichen Grüßen,
Unix
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Julius
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 22.02.07, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hai,

ab 10 Mitarbeitern ist richtig. Die Vorschrift wurde kürzlich geändert, früher brauchte man den Beauftragten schon ab 5.
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