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Stundensatz sittenwidrig?

 
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jmiles
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.02.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 21.02.07, 13:37    Titel: Stundensatz sittenwidrig? Antworten mit Zitat

Hallo,

habe mal eine Frage:

Person A (selbstständig im EDV-Bereich, keine Fachausbildung) wird von einer Dienstleistungsfirma B "eingekauft", um dann an Firma C weiter"verkauft" zu werden. Firma B berechnet an Firma C den sechsfachen Stundensatz dessen, den sie an Person A zahlt, wobei Person A den weiterberechneten Stundensatz nicht kennt.

Was meint Ihr, ist das korrekt so, oder ist das sittenwidrig?

Vielen Dank im voraus!
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 21.02.07, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

die fehlende Fachausbildung erkennt man

Zitat:
den sechsfachen Stundensatz dessen, den sie an Person A zahlt, wobei Person A den weiterberechneten Stundensatz nicht kennt


Stundensatz A = weiterberechneten Stundensatz durch 6 ??

Was soll daran sittenwidrig sein, A ist zu billig Smilie

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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Unwissende
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 207

BeitragVerfasst am: 22.02.07, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
dies ist nichts anderes wie der Handel mit Waren.

A produziert - B ist Wiederverkäufer (mit Aufschlag) - C ist Endkunde

Schon mal was über die Herstellungspreise-Wiederverkaufspreise teuerer Parfüms gelesen?

Vom Preis her wie eh und je, Angebot bestimmt die Nachfrage,
schade ist,
wenn man man die "Nachfrage" nicht kennt - weil nicht analysiert..... Mit den Augen rollen

LG
"die Unwissende"
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