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Person A (selbstständig im EDV-Bereich, keine Fachausbildung) wird von einer Dienstleistungsfirma B "eingekauft", um dann an Firma C weiter"verkauft" zu werden. Firma B berechnet an Firma C den sechsfachen Stundensatz dessen, den sie an Person A zahlt, wobei Person A den weiterberechneten Stundensatz nicht kennt.
Was meint Ihr, ist das korrekt so, oder ist das sittenwidrig?
den sechsfachen Stundensatz dessen, den sie an Person A zahlt, wobei Person A den weiterberechneten Stundensatz nicht kennt
Stundensatz A = weiterberechneten Stundensatz durch 6 ??
Was soll daran sittenwidrig sein, A ist zu billig
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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