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Verfasst am: 22.02.07, 10:19 Titel: Gewährleistung; was ist nun richtig
Hallo zusammen,
seit einiger Zeit schmerzt mein Magen, weil ich einfach nicht genau weiss wie das mit der Gewährleistung nun richtig ist. Ich bin Selbständig als IT Dienstleister und Verkaufe somit auch einiges an Hardware. das zum Hintergrund.
Wenn ich nun recht informiert bin dann ist es mit der Gewährleistung so:
Fall 1: Ich Kaufe bei einem Händler einen Artikel X ein, der 24 Monate Gewährleistung durch den Hersteller hat an einen Privatkunden weiter. Der privatkunde erhält von mir die 24 Monate als Gewährleistung durch den Hersteller.
Fall 2: Ich Kaufe einen Drucker beim Grosshandel z.b Firma A oder Firma B hier ist es sehr häufig der fall, dass die Geräte nur 12 Monate Gewährleistung haben ein. Verkaufe diesen an einen Privatkunden jetzt kommt die frage was mache ich mit den restlichen 12 Monaten ? Ich muss ja 24 Monate Gewährleistung geben wenn ich diese an einen Privatkunden Verkaufe. Es kann ja schliesslich nicht sein, dass ich sozusagen für den Hersteller eintreten muss.
Fall 3: Gleiches beispiel wie Fall 2: jedoch mit dem Unterschied, dass ich nicht an einen privatkunden sondern an einen Kunden wie z.b Firma; Gewerbetreibender, Freiberufler Verkaufe. Hierzu bekam ich bislang die Aussage, dass man B2B nur 12 Monate Gewährleistung geben muss.
Jetzt habe ich von Firma Aeine ganz besondere aussage bekommen, als ich dort einen Gewährleistunsgfall abwickeln wollte:
mir sagte man: Man bekommt 24 Monate Gewährleistung jedoch muss innerhalb der ersten 12 Monate die Mängel schon entstanden sein. Wer kann das Kontrollieren ? Für mich ist die Aussage humbug.
Ich freue mich über aussagen, die mir vielleicht endlich mal klarheit geben können.
Im vorrauss
Vielen Dank.
Sven
Zuletzt bearbeitet von AlcaCom am 22.02.07, 11:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 22.02.07, 10:57 Titel:
Liebes FDR-Mitglied,
wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.
Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.
Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.
Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam
(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.) _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 22.02.07, 11:20 Titel:
Danke für's editieren.
Unter http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=46 hat unser Moderator Cicero eine Abhandlung im Verbraucherrecht zu diesem Thema verfasst, die könnte hilfreich sein. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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