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Verfasst am: 22.02.07, 11:38 Titel: Sturmschaden beim Nachbarn durch herumfliegendes Blechdach
Hallo,
mal angenommen beim Sturm wurde jemanden die Garage, Wellblechgarage nicht mehr ganz neu, angehoben und das Dach abgedeckt, diese Dachplatten haben dann angeblich beim Nachbarn das Tor seiner Halle beschädigt.
Welche Versicherung muss dann zahlen, die Haftpflicht des Wellblechgaragenbesitzers oder die Sturmversicherung des Geschädigten.
Weil als Besitzer der Garage kann man ja nichts dafür, dass die Weggeflogen ist. Höhere Gewalt, oder?
Weil als Besitzer der Garage kann man ja nichts dafür, dass die Weggeflogen ist. Höhere Gewalt, oder?
Er hat durch seine Bauart oder die nachlässigkeit bei Bau den Schaden versursacht und zahlt den Schaden. Ob und woher er nun seinen Schaden ersetzt bekommt muss ES mit seinen Versicherungen klären.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Sofern der Schaden nur durch Sturm entstanden ist, muss die Versicherung des Geschädigten einspringen.
Hat der Garagenbesitzer jedoch durch mangelhafte Bauweise den Schaden mit hervorgerufen, so trifft ihn auch ein Verschulden.
Liegt dieses Verschulden vor, so muss seine Haftpflicht einspringen. _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Angenommen es ließe sich nachweisen, dass der Strum das verschlossene Tor aufgerissen hat, dann die ganze Garage angehoben hat und dannach erst das Dach abflog. Was dann.
Angenommen es ließe sich nachweisen, dass der Strum das verschlossene Tor aufgerissen hat, dann die ganze Garage angehoben hat und dannach erst das Dach abflog. Was dann.
nix weiter. Es bleibt dabei, was Dookie schon gesagt hat: es handelt sich um einen Sturmschaden am Gebäude des geschädigten Nachbarn, darum hat sich seine Gebäudeversicherung zu kümmern. Bei diesem Schadenhergang ein Verschulden durch mangelnde Instandhaltung zu konstruieren, dürfte nur schwer gelingen. Somit entfällt die Schadenersatzverpflichtung des Garageneigentümers. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Das Ding muss einfach verkehrssicher sein. Das lässt sich von hieraus nicht beurteilen...
Die Haftpflichtversicherer wehrt übrigens auch unbegründete Ansprüche ab. Also sollte man den Schaden einfach mal anmelden...
Sollte einer der großeren Stürme geherrscht haben, so sollte es einfacher sein, den Anspruch abzuwehren.
Grüßle Dookie!
Edit: 4 Minuten für die paar Zeilen... (Bin wohl heute regelmäßig der Langsamere ) _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Angenommen es ließe sich nachweisen, dass der Strum das verschlossene Tor aufgerissen hat, dann die ganze Garage angehoben hat und dannach erst das Dach abflog. Was dann.Grußaks
Hallo,
es geht hier doch nicht um die Blechgarage bei der möglicherweise einige Schrauben locker waren. Es geht viel mehr darum, dass ein Sturm (mindestens Windstärke 8 bzw. 63 Km/h) Gegenstände, egal wo sie herkommen und wem sie gehören, auf ein versichertes Gebäude geworfen hat.
Dies ist ein Schaden, den die Gebäude-Sturmversicherung des Geschädigten zahlen wird.
Sollte die Blechgarage schon unterhalb Windstärke 8 fliegen lernen und sollte nachweislich ein baulicher Mangel der Grund für den Abflug gewesen sein, dann wird daraus ein Haftpflichtfall.
Bei Sturm = Windstärke 8 leistet die Gebäudeversicherung, in diesem Fall die des Geschädigten.
Solche Fragen tauchen meist dann auf, wenn der Geschädigte Sturm/Hagel nicht eingeschlossen hat - irgendwer muß ja schuld sein...
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