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Zwangsversteigerung-ehem. Besitzerin will nicht ausziehen

 
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JuicyCouture
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.07.2005
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 23.02.07, 14:53    Titel: Zwangsversteigerung-ehem. Besitzerin will nicht ausziehen Antworten mit Zitat

Person A kauft eine Wohnung in einer Zwangsversteigerung. die Wohnung wurde bis dato von der Eigentümerin B bewont. Diese weigerte sich schon vor der Versteigerung, zutritt zur Wohnung zu gewähren. Person A ersteigerte also "blind", vertraute aber auf das Gutachten und den Eindruck des Wohnhauses. Ausserdem handelte es sich um ein wirkliches Schnäppchen. A möchte die ehemalige Besitzerin nun aus derWohnung "haben", da die Wohnung saniert und dann vermietet werden soll. B weigert sich auszuzuziehen.
Wie ist die rechtliche Handhabe? Wird auf A ein langer Rechststreit zukommen?

Vielen Dank für Ihre Meinung.
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 23.02.07, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Räumungsklage.

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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JuicyCouture
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.07.2005
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 23.02.07, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Mal doof gefragt: Das kann sich dann aber ewig hinziehen, oder?
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 23.02.07, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Solange die Mieterin gesund ist geht das schnell.

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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lljk
Gast





BeitragVerfasst am: 23.02.07, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Weder muss auf Räumung geklagt werden, noch gibt es nach dem Sachverhalt überhaupt eine Mieterin. Der Ersteigerer kann mithilfe der vollstreckbaren Zuschlagsbeschlussausfertigung den Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen.
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Beirat
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 23.02.07, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Weder muss auf Räumung geklagt werden, noch gibt es nach dem Sachverhalt überhaupt eine Mieterin. Der Ersteigerer kann mithilfe der vollstreckbaren Zuschlagsbeschlussausfertigung den Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen.

Genau .....und einen enormen Räumungskostenvorschuss an den Gerichtsvollzieher bezahlen....es wäre besser den ehemaligen Eigentümer mithilfe von bargeld zum Auszug zu überreden
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Der Hanseat
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 11.02.2007
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 23.02.07, 21:07    Titel: erst denken dann steigern... Antworten mit Zitat

.....es kommt sicherlich –wie immer- darauf an..........
Wenn sich die ehemalige Eigentümerin B bereits weigerte, die Wohnung besichtigen zu lassen, hätte dieses ein umißverständlicher Hinweis für den potentiellen Ersteigerer sein müssen, hier lieber, trotz Schnäppchen, die Finger von zu lassen. Durch das „Schnäppchen“ ist der ehemaligen Eigentümerin mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein finanzieller Schaden entstanden, den sie nun durch Nichtauszug zu kompensieren sich bemüht.

Während der Ersteigerer A nun versucht, sein „Schnäppchen“ zu realisieren, hat B widerstreitende Interessen, die ich nachvollziehen kann.
Wie heißt es:
wer Wind sät wird Sturm ernten. Ich hätte in einem solchen Fall nicht ersteigert oder nur im Einvernehmen mit dem/der Eigentümer/in.

Unmoralisches Verhalten finde ich, sich auf Kosten anderer „(Schnäppchen)“ bereichern zu wollen.
Der Hanseat.
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 08:06    Titel: Antworten mit Zitat

Dass die ehemalige Eigentümerin aber nicht mal den Gutachter hereingelassen hat, spricht nicht dafür, dass es ihr um eine mögllichst werthaltige Versteigerung gegangen zu sein. Vielmehr scheint sie generell einfach "auf Stur zu schalten". Aber das ist ein weites Feld...
Zum zeitlichen Rahmen: Die (nicht billige Räumung) kann binnen vier Wochen über die Bühne gegangen sein - es kann aber auch wesentlich länger dauern.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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JuicyCouture
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.07.2005
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Hanseat- das sehe ich etwas anders. Person A hätte gerne mit B verhandelt und auch gerne den Verkehrwert bezahlt. B weigert sich aber, mit den eigenen finanziellen Probleme auseinanderzusetzen und ignorierte ale wirklich freundlichen Angebote und Kontaktaufnahmen. Selber schuld, kann ich da nur sagen.Finden Sie es moralisch richtiger, andere für das eigenen Scheitern bluten zu lassen? ich nicht.

Danke für Ihre Antworten!
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wanneweil
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2006
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 22:30    Titel: Re: erst denken dann steigern... Antworten mit Zitat

Der Hanseat hat folgendes geschrieben::
Unmoralisches Verhalten finde ich, sich auf Kosten anderer „(Schnäppchen)“ bereichern zu wollen.
Wird jetzt OT, aber ich verstehe nicht, was daran unmoralisch ist.

B schuldet der Bank (oder wem auch immer) offensichtlich Geld, das hat mit A nix zu tun.
Ferner war A offensichtlich der Höchstbietende, ohne A wäre noch weniger Geld hereingekommen.

B hätte es ja nicht auf eine Zwangsversteigerung ankommen lassen müssen, sondern hätte die Wohnung rechtzeitig "normal" verkaufen können.
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