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Macoy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.01.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.02.07, 16:21    Titel: Fremdsprachliche Webseite Antworten mit Zitat

Person A ist Deutscher und hostet eine Website auf einem Server in Deutschland.
Person A's Website ist komplett in Englisch gehalten.

Aufgrund verschiedener Forenbeiträge zum Thema Abmahnungen etc. entschloss sich die Person, ein Impressum und sonstige Absicherungen in die Website aufzunehmen.

Um die corporate identity der website nicht zu verletzen, entschloss sich Person A das Impressum und diverse andere Absicherungen (zb. keine Verantwortung für Links etc.) ebendfalls in Englisch zu verfassen.

Nun stellt sich die Frage:

Muss das Impressum einer Website auf einem in Deutschland befindlichen Server in Deutsch sein, oder kann es in einer anderen Sprache verfasst werden ? Da es sich nicht um eine exotische Sprache handelt, fühlt sich Person A eigentlich auf der sicheren Seite.
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 22.02.07, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Dann nimmt C chinesisch, denn das ist global gesehen auch keine exotische Sprache.
Also in Deutschland gibts ne Amtssprache, die ist Deutsch. Selbst in Bayern

Falls da was verkauft wird müssen auch andere Texte Deutsch sein. Am besten zweisprachig machen

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 23.02.07, 01:08    Titel: Antworten mit Zitat

stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Falls da was verkauft wird müssen auch andere Texte Deutsch sein.


So pauschal falsch.

Richtig ist, wenn sich die Website klar erkennbar nicht an Kunden aus DE richtet, muß der Betreiber auch nicht die deutschen Verbraucherschutzvorschriften (Widerrufsrechtsbelehrung etc.) beachten.

Beim Impressum bietet sich allerdings in der Tat zur Sicherheit ein zweisprachiges Impressum an - denn auch wenn sich die Seite erkennbar nicht an Deutsche wendet, spricht doch einiges dafür, daß das TDG auch solche Seiten von einer Impressumspflicht nicht ausnimmt. So könnte ja der Domainname rechtsverletzend sein und somit die Intention der Angabe einer ladungsfähigen Anschrift dafür sprechen, daß ein Impressum (auf Deutsch) sein muß.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 23.02.07, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
[
Beim Impressum bietet sich allerdings in der Tat zur Sicherheit ein zweisprachiges Impressum an - denn auch wenn sich die Seite erkennbar nicht an Deutsche wendet, spricht doch einiges dafür, daß das TDG auch solche Seiten von einer Impressumspflicht nicht ausnimmt.


Jepp und zwar TDG §4 Absatz 1
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