Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Angenommen X(weibl.) und Y (männl.) sind seit 2 Monat verheiratet.X ist nicht Angehörige eines EU-Lands, lebt erst seit iher Hochzeit in der BRD und ist erst auch seit 2 Monat privat krankenversichert (in der selben PKV wie ihr Mann). Seit dem Zeitpunkt ihrer Hochzeit wünschen die beiden sich ein Kind. 2 Monate ohne Erfolg. X war bei ihrem Gynäkologen und dieser sagt, sie könne nur mittels künstlicher Befruchtung schwanger werden. Die daraufhin zwecks Kostenübernahme kontaktierte PKV sagt, sie übernimmt nicht die Kosten, weil diese Unfruchtbarkeit sicher schon zum Zeitpunkt des Versicherungseintritt (also vor 2 Monaten) bestanden hätte, und dieses Verschwiegen wurde. Letzteres sogar ein Kündigungsgrund wäre! Ausserdem könne es X u. Y noch ein Jahr ohne Behandlung versuchen.
Im Vertrag gibt es keine entsprechenden Regelungen.
Ist das Weigern der PKV rechtens?
X u. Y. passt "ein Jahr zu üben" nicht in ihrer Lebensplanung und ausserdem sind sie der Meinung, ein Recht zu haben, die schnellstmöglichst zu erbringende Leisung ihrer Krankenkasse in Anspruch zu nehmen, um eben schnellstmöglich ein Baby zu bekommen.
Sind sie im Recht?
Wenn die Unfruchtbarkeit auf einer Erkrankung beruht oder eine Krankheit darstellt,
hat die Versicherung nach meiner Kenntnis der Vertragsbedingungen Recht. Denn bei Vertragsabschluß bereits vorhandene Erkrankungen werden in aller Regel bei PKVs nur mit einem saftigen Risikozuschlag mitversichert
Aber IMHO ist das Ganze keine Frage fürs Sozialrecht, denn sozial gehts bei PKVs selten zu, sondern eher was fürs Versicherungsrecht
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Ok hab mich hier geirrt, aber welche Frau, weiss schon, dass sie Fruchtbarkeitsprobleme hat, wenn sie nie vorher versuchte, schwanger zu werden. Faktisch dürfte ja dann keine Frau, die PKV versichert ist, auf eine Kostenerstattung der künstlichen Befruchtung hoffen, denn unfruchtbar wird frau selten "über nacht".
Stelle meinen Thread mal ins Versicherungsforum und danke für Deine Antwort
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 22.02.07, 20:00 Titel:
Hallo,
kommt drauf an...
1. liegt es an Y oder an X
Ggfs. Nachweis durch Spermiogramm von Y.
2. Wenn X in den Antragsfragen z.B. nach 'unerfüllter Kinderwunsch' gefragt wurde und diesen ohne Bedenken auch verneint hat, da es auch keine medizinischen Befunde diesbezüglich gibt, sehe ich die PKV erst mal in der Pflicht.
Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, daß ggfs. eine allgemeine Wartezeit für die Kosten der Entbindung besteht (9 Monate).
3. Liegt es an Y, dann ist dies ein für die PKV ersatzpflichtiges Ereignis sofern 2. zutrifft.
Den Vorwurf der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht würde ich nicht gelten lassen.
Aus Erfahrung aus dem persönlichen Bekanntenkreis:
nachdem dort auch eine künstliche Befruchtung nicht zum gewünschten Ergebnis führte, wurde die Frau kurz danach schwanger.
Also: nicht so verkrampft an die Sache rangehen... _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.