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Verfasst am: 24.02.07, 11:58 Titel: Vertretung / Prozeßbevollmächtigte vor Gericht
Eine kurze Frage aus persönlichem Intreresse:
Warum vertreten sich Rechtsanwälte als Be- oder Angeklagte nicht selbst, sondern lassen sich (häufig) durch andere Anwälte als Prozeßbevollmächtigte vor Gericht vertreten ?
Haben Gerichte eine "Abneigung" gegen sich selbst vertretende Rechtsanwälte oder auch gegen sich selbst vertretende natürliche Personen ?
Kann es von Nachteil sein, sich selbst zu vertreten (unabhängig von der Frage der fachlichen Qualifikation) ?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 24.02.07, 12:08 Titel:
Naheliegendste Erklärung für viele Fälle:
Als Strafrechtler lasse ich mich in einem Zivilprozeß lieber von einem Zivilrechtler vertreten, als Fachanwalt für Familienrecht in einer Markenrechtsstreitigkeit lieber von einem Fachanwalt für Markenrecht etc.
Auch ansonsten mag es sinnvoll sein, nicht alles selbst zu machen. Das ist eine Zeitfrage, eine Frage des "eine zweite Meinung ist immer wertvoll" etc. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 24.02.07, 15:10 Titel:
Zitat:
.... der, der sich selbst vertritt, hat einen Narren zum Klienten
... und einen Trottel als Anwalt, sagt man in RA-Kreisen. Und da ist letztlich eine ganze Menge dran. Um jemanden überzeugend vertreten zu können, braucht man eine gewisse Distanz zum Fall. Die hat man zu sich selbst natürgemäß nicht, und dadurch besteht das Risiko, daß man den Fall nicht objektiv betrachtet.
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