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Vertretung / Prozeßbevollmächtigte vor Gericht

 
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Leon6
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 11:58    Titel: Vertretung / Prozeßbevollmächtigte vor Gericht Antworten mit Zitat

Eine kurze Frage aus persönlichem Intreresse:

Warum vertreten sich Rechtsanwälte als Be- oder Angeklagte nicht selbst, sondern lassen sich (häufig) durch andere Anwälte als Prozeßbevollmächtigte vor Gericht vertreten ?

Haben Gerichte eine "Abneigung" gegen sich selbst vertretende Rechtsanwälte oder auch gegen sich selbst vertretende natürliche Personen ?

Kann es von Nachteil sein, sich selbst zu vertreten (unabhängig von der Frage der fachlichen Qualifikation) ?

Danke.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Naheliegendste Erklärung für viele Fälle:
Als Strafrechtler lasse ich mich in einem Zivilprozeß lieber von einem Zivilrechtler vertreten, als Fachanwalt für Familienrecht in einer Markenrechtsstreitigkeit lieber von einem Fachanwalt für Markenrecht etc.

Auch ansonsten mag es sinnvoll sein, nicht alles selbst zu machen. Das ist eine Zeitfrage, eine Frage des "eine zweite Meinung ist immer wertvoll" etc.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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lljk
Gast





BeitragVerfasst am: 24.02.07, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

"He who represents himself has a fool for a client."

- Abraham Lincoln
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Leon6
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

*grübel* .... der, der sich selbst vertritt, hat einen Narren zum Klienten Frage
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
.... der, der sich selbst vertritt, hat einen Narren zum Klienten

... und einen Trottel als Anwalt, sagt man in RA-Kreisen. Und da ist letztlich eine ganze Menge dran. Um jemanden überzeugend vertreten zu können, braucht man eine gewisse Distanz zum Fall. Die hat man zu sich selbst natürgemäß nicht, und dadurch besteht das Risiko, daß man den Fall nicht objektiv betrachtet.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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