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Fitnessstudio lehnt ausserordentliche Kündigung ab

 
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paulidotcom
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 1
Wohnort: Recklinghausen

BeitragVerfasst am: 02.02.07, 20:23    Titel: Fitnessstudio lehnt ausserordentliche Kündigung ab Antworten mit Zitat

Guten Abend!

Stellen wir uns folgendenen theoretischen Fall vor.

Ein Kunde hat im August 2006 einen Vertrag in einem Fitnessstudio abgeschlossen. Große Kette mit über 80 Standorten in Deutschland. Aktiv im Discount-Fitness-Segment.

Im November 2006 unterrichtet diese Kette ihren Kunden über eine
bevorstehende Preiserhöhung. Begründet wird diese unter anderem durch die bevorstehende Umsatzsteuererhöhung auf 19%.

Der Kunde rechnet nach und stellt fest, dass das Studio mehr als nur 3% Punkte auf den Nettopreis geschlagen hat. Er kündigt sofort schriftlich und widerspricht der Preiserhöhung.

Das Studio rudert zurück, bemerkt, dass es anscheinend etwas juristisch nicht haltbares versucht hat und unterrichtet den Kunden darüber, dass der neue Beitrag dann halt nur der reguläre Preis, basierend auf der neuen MwSt. ist (16,31 EUR Brutto). Vorher wollte das Studio 16,90 EUR Brutto pro Monat abkassieren.

Jetzt kommt die Frage:
Ist es rechtens, dass das Studio nach Bekanntgabe der neuen Preis (ACHTUNG: Höher als die MwSt.-Erhöhung) meine ausserordentliche Kündigung ablehnen darf und sich anschliessend auf das Umsatzsteuergesetzt §29 bezieht???

Mein Wissensstand ist folgender:
Wenn das Studio im Anschreiben im November 2006 auf den neuen Preis 16,31 EUR aufgrund der MwSt-Erhöhung verwiesen hätte, bestünde kein ausserordentliches Kündigungsrecht.

Doch was ist halt wie gesagt, wenn das Studio vorher noch eine Preiseröhung probiert, merkt, dass es nicht in Ordnung ist und anschliessend einfach zurück rudert?

Das Studio hat mir ein neues Angebot unterbreitet,
somit ist, wenn ich kündige, das alte Vertragswerk nichtig!

Oder?

Bitte um Feedback.

Schönen Abend noch
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 02.02.07, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Tja es gab dann ja keine Preiseröhung udn somit steht kein Kündigungsrecht zu.

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 03.02.07, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Tja es gab dann ja keine Preiseröhung udn somit steht kein Kündigungsrecht zu.


Das kann man so nicht stehen lassen. Wenn laut Vertrag ein Endpreis vereinbart worden ist, dann ist eine Erhöhung auch aus steuerlichen Gründen nicht vertragskonform und es besteht ein Kündigungsrecht!

Umlegung der USt.-Erhöhung gerechtfertigt?

Es kommt darauf an, was für ein Preis vereinbart wurde.

Wurde vereinbart ein Nettopreis zzgl. USt., dann stellt die USt. keine Preiserhöhung dar, sofern sich der Nettopreis nicht ändert. Beispiel: Beitrag = 10 EUR + USt. .

Wurde hingegen ein Festpreis (inkl. USt.) vereinbart, dann stellt eine Erhöhung aus Anlass der USt.-Erhöhung eine Preiserhöhung dar und berechtigt zur Kündigung! Beispiel: Beitrag = 11,60 EUR

Beispiel: Beitrag 10,00 € incl. USt.
Damit ist der Endpreis für die Kundenseite klar. Bei einer USt.-Erhöhung verringert sich in einem solchen Fall eben der Nettoanteil. Denn nur weil ich extra auf die USt. hinweise, vereinbare ich ja nicht einen Nettopreis zzgl. USt., sondern eben einen Endpreis.
Sprich: Der Nettopreis müsste explizit ausgewiesen werden, um von einer Vereinbarung Netto + USt. ausgehen zu können.

_________________
MfG
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Chrono
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Anmeldungsdatum: 08.02.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.02.07, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Nagut, dann stellen wir uns mal vor, bei einem Kunden eines Fitnessstudios wurden die Beiträge Anfang des neuen Jahres von 15,99 auf 17,98 erhöht. Dieser Kunde ist leider bis Ende August an seinen Vertrag gebunden. Hätte dieser Kunde nun die Möglichkeit eine außerordentliche Kündigung bei dem Sportstudio durchzubringen? Und wenn ja wie könnte er es am besten anstellen? Ich hänge hier mal einen Beispielvertrag an wie der Vertrag ausgesehen haben könnte.

http://img165.imageshack.us/img165/6601/fitnessvertragcp2.jpg

Vllt oder alternativ auch noch das Gesetzbuch und einen passenden § wo ich mich selbst etwas schlau machen kann.. will ja nicht dumm sterben Auf den Arm nehmen


Zuletzt bearbeitet von Chrono am 08.02.07, 19:16, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.02.07, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
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