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Probleme mit Kürzelkreation? Markenrecht?

 
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 23.02.07, 11:15    Titel: Probleme mit Kürzelkreation? Markenrecht? Antworten mit Zitat

Adalbert, Egon und Gustav wollen nach außen hin mit dem Kürzel A E G - Pizzaservice auftreten, weil die drei Namen ausgeschrieben nicht ins neue Logo passen.

a) Können sich die drei Recken auf eine Abmahnung durch A E G-Hausgeräte freuen?

b) Kriegen die drei berechtigten Ärger mit dem Pizzaservice von Anton, Emil und Günther?
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 23.02.07, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

www.patentamt.de dort sind die Marken hinterlegt.

Ich würds lassen, gibt sicher bessere Namen für nen Pizza Dienst

Klaus
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Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 23.02.07, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Man muss es Allgemein sehen, ganz im Sinne dieses Forums. Es könnte auch B M W - Steuerberater oder I B M - Gynäkologen heißen....

Es darf unterstellt werden, dass das Kürzel in der entsprechenden Klasse nicht als Marke eingertragen ist.
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Albert Einstein
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Günter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 52
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.02.07, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Milo hat folgendes geschrieben::
Man muss es Allgemein sehen, ganz im Sinne dieses Forums. Es könnte auch B M W - Steuerberater oder I B M - Gynäkologen heißen....

Es darf unterstellt werden, dass das Kürzel in der entsprechenden Klasse nicht als Marke eingertragen ist.


Bei so bekannten Marken wie IBM oder (Wortsperre: Firma) kommt es weder auf die Klasse an noch darauf ob die Marke überhaupt eingetragen ist. Der Steuerberater erschließt sich damit nur eine Möglichkeit einen dicken Batzen Kohle als Verlust geltend machen zu können.

Gruß, Günter
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Risus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Günter hat folgendes geschrieben::
Bei so bekannten Marken wie IBM oder (Wortsperre: Firma) kommt es weder auf die Klasse an noch darauf ob die Marke überhaupt eingetragen ist.


Hätten Sie dafür eine Quellenangabe, die Ihre Aussage belegt?

Freundliche Grüsse
Risus
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Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
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Muc444
Gast





BeitragVerfasst am: 28.02.07, 13:31    Titel: Anton-Emil-Günther :)) Antworten mit Zitat

Die Frage stellst Du besser mal an den Schwedischen Konzern Elektrolux???

Frag beim Stammhaus nach und stelle dieses Pizza-Geschäftskonzept mit gewünschtem Schriftzug vor Lachen
Wichtig ist/wäre, genau die Plakativen Buchstabenprofile zu verwenden, somit tatsächlich im ersten Eindruck zwischen
PIZZA und Kühlschrank nicht zu unterscheiden ist ! Ausrufezeichen

Frag bei derlei Gelegenheit nach, da Sie doch wegen entsprechender Massenentlassungen in Fürth bei Nürnberg, wg. Produktionsauslagerung nach Rumänien sicherlich keinen Wert mehr auf Ihr Logo haben????!!!!

Biete Ihnen notfalls so eine Art Franchais-Gebühr in Jahressumme von ca. 19,99 € an, Slogan:" " AEG Pizza " - stellt Kühlschränke in die Ecke""!

Möglich wäre, Du hörst nichts - Du hörst gar nichts - oder sie bitten Dich um unterlassen!

Mfg.

PS. Trotzdem, wenn das LOGO (Markenschutzrechte) sich gleichen, sodann ziehe Dich warm an! -Lass es besser-!


Nur die Meinung eines Laien, keinesfalls ein Rechtsrat Sehr glücklich
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rettich
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 01.03.07, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hätten Sie dafür eine Quellenangabe, die Ihre Aussage belegt?


Schutz von nicht eingetragenen Marken:

§ 4 Entstehung des Markenschutzes

Der Markenschutz entsteht

1.
durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte Register,
2.
durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder
3.
durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke.


Bei bekannten Marken ist Warenähnlichkeit für eine Verletzung nicht erforderlich:

§ 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch

(1) Der Erwerb des Markenschutzes nach § 4 gewährt dem Inhaber der Marke ein ausschließliches Recht.

(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr

1.
ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt,
2.
ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfaßten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, daß das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder
3.
ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt.

[...]
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Risus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 01.03.07, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt natürlich,
die Stichworte sind
Benutzungsmarke (§ 4 (2) MarkG) und
Notoritätsmarke (§4 (3) MarkG)

Die Rückfrage von mir an Günter war etwas hinterhältig, ertappt. Verlegen

Ich geb's zu und mach's nie wieder!

Vielleicht. Mr. Green

Grüsse
Risus
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BuGeHof
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 02.03.07, 17:56    Titel: Re: Probleme mit Kürzelkreation? Markenrecht? Antworten mit Zitat

Milo hat folgendes geschrieben::
Adalbert, Egon und Gustav wollen nach außen hin mit dem Kürzel A E G - Pizzaservice auftreten, weil die drei Namen ausgeschrieben nicht ins neue Logo passen.

a) Können sich die drei Recken auf eine Abmahnung durch A E G-Hausgeräte freuen?


Jedenfalls könnten sich die Unternehmer nicht auf § 23 Absatz 1 MarkenG berufen, weil die Namenskürzel keine Namen sind:

Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr dessen Namen ... zu benutzen, sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt.

Womit nichts dazu gesagt wäre, ob AEG ein Verbotsrecht hätte ....

Zitat:
b) Kriegen die drei berechtigten Ärger mit dem Pizzaservice von Anton, Emil und Günther?


Letztere können sich nicht gegen das Auftreten eines Pizzaservice unter AEG mit der Begründung wenden, dieses Zeichen sei ihren Namen bzw. geschäftlichen Bezeichnungen ( § 5 MarkenG) verwechselbar ähnlich (§ 15 MarkenG).

mbG
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