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Hospitation in einer anderen Grundschule

 
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Infinity
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Anmeldungsdatum: 12.12.2004
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 12.12.04, 23:09    Titel: Hospitation in einer anderen Grundschule Antworten mit Zitat

Ein Bekannter hat ein Problem. Ein Sohn von ihm geht in die erste Klasse und mein Bekannter ist immer mehr und mehr gegen diese Schule. Er konnte daher eine kurzfristige Hospitation in einer anderen Schule organisieren aber nur macht ihm die bisherige Schule einen Strich durch die Rechnung. Erstens muss er es beantragen und sich mit der Direktorin unterhalten, obwohl es geht sie doch nichts an wieso er es möchte oder? Rechenschaft ist er ihr doch nicht schuldig?! Na ja es scheitert nun daran dass er erst Montag einen Termin bei ihr bekommen hat und die Hospitation erstmal für nächste Woche ins Wasser fällt. Können die es einfach so verweigern und sagen das es nicht geht? Wäre er krank geschrieben wüssten die es doch auch nicht und zur Schule geht er ja, aber nur in eine andere wegen der Schulpflicht.Hoffe jemand hat erfahrung und kann mir sagen was er machen könnte ohne Erlaubnis der Schule.
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Gast






BeitragVerfasst am: 13.12.04, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem ist, daß Eltern sich die Grundschule nicht aussuchen dürfen. (Leider!!!)
Das Kind muß in die für seinen Wohnort zuständige Grundschule.
Um die Grundschule in einem anderen Schulbezirk zu besuchen müssen stichhaltige Gründe vorliegen. Nach meiner Erfahrung wird nur akzeptiert, daß das Kind wegen Berufstätigkeit der Eltern nach dem Unterricht in dem anderen Schulbezirk betreut wird.(wenn nur dort ein Hort ist, oder das Kind bei der dort lebenden Verwandten nach dem Unterricht wegen Berufstätigkeit der Eltern betreut wird).
Dann kann, aber muß nicht, der Direktor der zuständigen Schule den Antrag genehmigen. Auch die neue Schule muß dem zustimmen.

.
Zitat:
Rechenschaft ist er ihr doch nicht schuldig?!

Ihr Bekannter wird nicht drumherumkommen, der Direktorin seine Gründe darzulegen. Dabei gilt eigentlich nur oben genannter Grund. Gründe , die in der Person des Lehrers, des Unterrichts usw. liegen, werden selten akzeptiert.

Außerdem darf es wegen des Schulwechsels nicht zu Klassenzusammenlegungen (in der alten Schule) oder Klassentrennung (in der neuen Schule, falls die Klasse mit dem neuen Kind über dem Teiler liegen würde) kommen
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Uber-Pea
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 13.12.04, 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Lehrer besagter Schule einfach zu viele Fehler machen drohen sie denen mit Dienstaufsichtsbeschwerde beim Schulamt (oder wie hiess das noch gleich?)
Dann lenken die schon etwas besser ein Winken
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