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fort FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.06.2006 Beiträge: 79
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Verfasst am: 23.02.07, 15:05 Titel: 18 jähriger, wie krankenversichern ? |
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| Person A ist gerade 18 geworden und muß noch bis Mai 2008 in die Schule. Just dann geht sein sowieso verarmter Vater ins ferne Ausland. Mutter schon seit Jahren verstorben. Wie versichert sich A wenn der Vater nicht bereit ist eine Krankenversicherung zu zahlen bzw. nicht kann ? A war bisher über seinen Vater bei der AOK versichert. Danke ! |
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Motz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2007 Beiträge: 350
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Verfasst am: 23.02.07, 16:44 Titel: |
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Hallo.
Dieser Teil des soziale Netzes in unserem Land ist so aufgebaut, dass man bei Arbeitsaufnahme pflichtversichert wird und bei Leistungsbezug über ein Sozialamt, von dort versichert wird. |
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fort FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.06.2006 Beiträge: 79
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Verfasst am: 23.02.07, 16:49 Titel: Danke, aber |
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Danke, aber, wie gesagt A ist noch für über ein Jahr Schüler, nimmt also kein Arbeitsverhältnis auf und bekommt Kindergeld und Halbwaisenrente zusammen 300€
und will nicht zum Sozialamt |
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Motz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2007 Beiträge: 350
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Verfasst am: 23.02.07, 17:19 Titel: |
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Ja, aber der Sachstand war doch so, das der verarmte Vater erst im Mai 2008, mit Beendigung der Schulausbildung des Sohnes, ins Ausland geht.
Sie sind hier im Forum für Versicherungsrecht. Familienrecht ist hier wohl angebrachter. |
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fort FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.06.2006 Beiträge: 79
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Verfasst am: 23.02.07, 19:37 Titel: tschuldigung falsch ausgedrückt |
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| tschuldigung falsch ausgedrückt, der verarmte vater ist schon am tag des 18 geburtstages weg, |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 23.02.07, 20:15 Titel: |
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| Motz hat folgendes geschrieben:: | | Sie sind hier im Forum für Versicherungsrecht. Familienrecht ist hier wohl angebrachter. | Scheint mir auch so. Deshalb verschiebibert (und wenn die Spezialisten dort meinen, das sei Sozialrecht, dann kann es ja weiter verschoben werden... ). _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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pOtH FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
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Verfasst am: 23.02.07, 20:19 Titel: |
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für eine situation die man nicht "selbst" herbei geführt hat sollte man sich nicht schämen, leistungen die einem zustehen sollte man auch nutzen, machen schließlich hunderttausende so denen es noch nichtmal zusteht.
A wird eventuell ein dach über dem kopf benötigen, nahrung, kleidung u. einen schulabschluss. wenn A sein anliegen beim sozialamt vorträgt werden ihm die sachbearbeiter bestimmt noch ein paar tips u. kniffe verrraten, vorrausgesetzt es sind keine "nasenbären".
leben b.z.w überleben zu wollen ist keine straftat u. auch kein grund sich zu schämen. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen! |
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Elyss FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.02.2007 Beiträge: 904 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 23.02.07, 20:34 Titel: |
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Ich kann dem nur zustimmen!
Ich denke,dass sich das Problem mit der Versicherung nicht allein stellt.
Person A braucht ja auch Geld für Wohnung, Essen... Ist alles ein Problemkreis! BEim Sozialamt anfragen und die helfen dann weiter! |
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fort FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.06.2006 Beiträge: 79
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Verfasst am: 23.02.07, 22:07 Titel: also das sozialamt zahlt dann die krankenversicherung ? |
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also das sozialamt zahlt dann die krankenversicherung ? danke !
was ist wenn person A mit 21 jahren 50000 € vertraglich erhält ? kann das sozialamt ihn dazu zwingen diesen von einer blutleeren tante vor jahren auf seinen namen angelegten
sparvertrag aufzulösen, mit gewaltigem verlust ? danke ! |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 23.02.07, 22:14 Titel: |
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| Biber hat folgendes geschrieben:: | | Motz hat folgendes geschrieben:: | | Sie sind hier im Forum für Versicherungsrecht. Familienrecht ist hier wohl angebrachter. | Scheint mir auch so. Deshalb verschiebibert (und wenn die Spezialisten dort meinen, das sei Sozialrecht, dann kann es ja weiter verschoben werden... ). | Hallo zusammen, dies ist leider Sozialrecht. - Also verschieb ich mal. |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 23.02.07, 22:51 Titel: |
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Hallo fort,
entschuldige zunächst, dass der Thread etwas durch die Foren gewandert ist.
Zur Einkommensseite: | Zitat: | | Person A ist gerade 18 geworden und muß noch bis Mai 2008 in die Schule. | Hier wäre zu prüfen, ob Schüler-BAFöG beantragt wurde/werden kann?
| Zitat: | | Mutter schon seit Jahren verstorben. | Eventuell kann auch Halbwaisenrente beantragt werden.
Zu | Zitat: | | Wie versichert sich A wenn der Vater nicht bereit ist eine Krankenversicherung zu zahlen bzw. nicht kann ? A war bisher über seinen Vater bei der AOK versichert. | A könnte mit der AOK sprechen, ob eventuell eine freiwillige Weiterversicherung in Betracht kommt.
Eltern von Schüler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben einen Anspruch auf Kindergeld. Im Gegenzug sind die Eltern mindestens in Höhe des Kindergeldes ihren Kindern gegenüber Unterhaltspflichtig.
Aus beruflicher Erfahrung ist mir auch bekannt, dass junge Volljährige ohne Familienrückhalt überfordert sein können. In diesen Fällen können sie sich auch vom Jugendamt beraten lassen und Hilfe für junge Volljährige beantragen.
Das Sozialamt wird erstmal nicht zuständig sein, da Schüler unter bestimmten Vorraussetzung Zuschüsse von der ARGE nach dem SGB II erhalten können. Vorher müssen aber alle anderen Hilfsmöglichkeiten geprüft werden.  |
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fort FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.06.2006 Beiträge: 79
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Verfasst am: 23.02.07, 23:20 Titel: danke |
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wie oben schon geschrieben: halbwaisenrente + kindergeld erhält A, ich nehme an
davon muss er dann selber krankenversicherung bezahlen. sollte sein einkommen, also hw + kg nicht ausreichen muss er sich für weiteres geld am sozialamt bzw um bafög kümmern |
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vikingz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 643
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Verfasst am: 24.02.07, 16:15 Titel: |
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Person A liegt mit seinen Einkünften (Kindergeld + Rente) unter der Einkommensgrenze für die Familienversicherung und kann deshalb aktuell bei seinem Vater mitversichert sein.
Wenn die Familienversicherung nicht mehr greift, so wird A automatisch versicherungspflichtig als Rentner und zahlt den Beitrag aus der Halbwaisenrente. Das Kindergeld spielt hierbei keine Rolle.
Fällt der Rentenanspruch weg, so bleibt A nichts anderes übrig, als sich freiwillig weiterzuversichern, es sei denn, es ergibt sich anderweitig eine Mitgliedschaft, z.B. wegen Aufnahme einer Beschäftigung.
Ich komme ein bisschen ins Schleudern, weil ich meine, dass A sowieso schon als Rentner versichert sein müsste...? Evtl. war die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, das erscheint mir für diesen Fall aber ein bisschen seltsam.
Vielleicht weiss da jemand mehr... |
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fort FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.06.2006 Beiträge: 79
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Verfasst am: 24.02.07, 17:40 Titel: |
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| aha, das ist ja schon mal was. vielleicht sollte A, der ja gerade 18 geworden ist, (hört sich dann komisch an, als rentner versichert) mal beim halbwaisen amt anrufen ! danke ! |
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