Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 23.09.04, 12:57 Titel: Familienzuschlag eöff. Dienst - auch für Getrennt lebende
Ich bin Beamter und werde in Kürze eine andere Wohnung beziehen und dann von meinem Ehepartner getrennt leben (dauernd getrennt).
Wird für daernd getrennt Lebende - hierr also für mich - der entsprechende Familienzuschlag im öffentlichen Dienst für Verheiratette weitergezahlt oder entfällt er wie für Geschiedene?
Bei der Erklärung zum Familienzuschlag muss man nämlich angeben, ob man dauernd getrennt lebt oder im gemeinsamen Haushalt.
Da ist nichts drin mit dauernd getrenntlebend. Da gibt es nur verheiratete, geschiedene und ledige. Und auch wenn Du dauernd getrennt lebst, bist du verheiratet. Somit Zuschlag Stufe 1. Erst wenn Du geschiedenen bist fällt dieser ggf. weg (kein Wegfall, wenn Geschiedenenunterhalt gezahlt wird, wobei die Höhe des Unterhalts unbeachtlich ist; kein Wegfall, wenn z.B. das Kind mit dem geschiedenen in Haushaltsgemeinschaftlebt usw.)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.