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Familienzuschlag eöff. Dienst - auch für Getrennt lebende

 
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olpenitz
Gast





BeitragVerfasst am: 23.09.04, 12:57    Titel: Familienzuschlag eöff. Dienst - auch für Getrennt lebende Antworten mit Zitat

Ich bin Beamter und werde in Kürze eine andere Wohnung beziehen und dann von meinem Ehepartner getrennt leben (dauernd getrennt).
Wird für daernd getrennt Lebende - hierr also für mich - der entsprechende Familienzuschlag im öffentlichen Dienst für Verheiratette weitergezahlt oder entfällt er wie für Geschiedene?
Bei der Erklärung zum Familienzuschlag muss man nämlich angeben, ob man dauernd getrennt lebt oder im gemeinsamen Haushalt.
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snoopy
Gast





BeitragVerfasst am: 23.09.04, 16:23    Titel: Re: Familienzuschlag eöff. Dienst - auch für Getrennt lebe Antworten mit Zitat

Hi!

Zwar kein Thema für dieses Forum (wäre wohl Forum Beamtenrecht), aber als Hinweis:

Schau mal in § 40 BBesG
( http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbesg/__40.html )

Da ist nichts drin mit dauernd getrenntlebend. Da gibt es nur verheiratete, geschiedene und ledige. Und auch wenn Du dauernd getrennt lebst, bist du verheiratet. Somit Zuschlag Stufe 1. Erst wenn Du geschiedenen bist fällt dieser ggf. weg (kein Wegfall, wenn Geschiedenenunterhalt gezahlt wird, wobei die Höhe des Unterhalts unbeachtlich ist; kein Wegfall, wenn z.B. das Kind mit dem geschiedenen in Haushaltsgemeinschaftlebt usw.)

mfg
snoopy
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